Irrtum: „Wenn ich mir einen Transporter kaufe, brauche ich keinen Privatanteil zu versteuern“
Folge: Sie können die Kosten für den Wagen zwar auf der einen Seite als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen – auf der anderen Seite müssen Sie einen Teil aber wie eine Einnahme versteuern, um die private Mitnutzung abzugelten.
Nur wenn Sie – zum Beispiel durch ein lückenloses Fahrtenbuch – nachweisen können, dass der Firmenwagen zu 100% betrieblich genutzt wird, brauchen Sie keinen Privatanteil zu versteuern.
Das bringt viele Selbstständige auf diesen Gedanken: „Ich kaufe mir einfach einen Liefer- oder Kastenwagen, der am besten als Geländewagen oder Lastwagen angemeldet ist. Das ist dann ein typisches Firmenfahrzeug, das normalerweise nur für betriebliche Fahrten genutzt wird. Dann brauche ich keinen Privatanteil zu versteuern!“
Irrtum! Diese Steuer-Spar-Idee kann schnell nach hinten losgehen. Denn: Wenn Sie keinen anderen Wagen zur Verfügung haben, geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass Sie zum Beispiel auch einen typischen Lieferwagen für private Zwecke nutzen. Folge: Das Finanzamt will Steuern für den Privatanteil kassieren.
Wenn das Finanzamt den Sachverhalt erst nach Jahren überprüft, kann es passieren, dass es den Privatanteil für diese Jahre auf einen Schlag nachfordert. Dadurch können empfindliche hohe Summen zusammenkommen!
Doch beim Zweitwagen kann es funktionieren – wenn Sie diese Tipps beachten
Beispiel: Sie haben 2 Autos, eines nutzen Sie überwiegend beruflich, fahren damit zu Kunden und transportieren damit auch häufiger etwas für den Betrieb: Werkzeuge, Waren, umfangreichere Unterlagen etc. Den anderen Wagen nutzen Sie überwiegend privat. Auch in diesem Fall gehen die Finanzämter immer wieder davon aus, dass Sie auch den ersten Wagen für Privatfahrten nutzen. Sie müssen deshalb den Privatanteil versteuern, den Sie per 1-%-Methode oder Fahrtenbuch ermitteln. Das ist ärgerlich und teuer – vor allem dann, wenn Sie den ersten Wagen tatsächlich so gut wie gar nicht privat nutzen. Praktischer wäre es doch, wenn Sie alle Kosten für den ersten Wagen zu 100 % als Betriebsausgaben absetzen könnten!
Mögliche Lösung: Kaufen Sie für die betrieblichen Fahrten einen Kastenwagen, der nach Beschaffenheit und Einrichtung nicht für private Zwecke geeignet ist (z. B. keine Rückbank). Denn nach einem Urteil, das der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren gefällt hat (18.12.2008, Az. VI R 34/07), muss für solche Wagen kein Privatanteil versteuert werden, wenn ein anderer Wagen zur privaten Nutzung vorhanden ist. Wichtig deshalb: Sie sollten einen anderen Wagen vorweisen können, den Sie für Ihre Privatfahrten nutzen können. Und Sie sollten belegen können, dass Sie häufig betrieblich etwas transportieren. Dann kann Ihnen der Privatanteil für den Firmenwagen erspart bleiben.