§ 1 Überlassung
Die Mustermann GmbH überlässt dem Arbeitnehmer ..... ein Kraftfahrzeug Marke …, Typ …, mit dem amtlichen Kennzeichen … zur Benutzung. Eigentümerin bleibt die Mustermann GmbH.
§ 2 Benutzung
Das Fahrzeug darf für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis oder nach Anweisung der Geschäftsleitung benutzt werden. Privatfahrten mit einer Entfernung über 200 km und ins Ausland bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung. Für genehmigte Privatfahrten zahlt der Arbeitnehmer eine Kilometerpauschale von … € sowie die anfallenden Treibstoffkosten.
§ 3 Pflichten des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Wartung und Pflege zu sorgen. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, das Fahrzeug stets schonend und sorgfältig zu fahren. Verwarnungs- und Bußgelder hat der Arbeitnehmer zu zahlen.
§ 4 Unfälle, Beschädigungen und Verlust
Der Mitarbeiter hat alle Unfälle, Beschädigungen oder den Verlust des Fahrzeugs der Mustermann GmbH unverzüglich zu melden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei jedem Unfall die Polizei zu verständigen. Er darf am Unfallort keine Schuldanerkenntnis abgeben.
§ 5 Haftung bei Beschädigung
Der Mitarbeiter haftet für alle Beschädigungen, die er bei der Durchführung dienstlich veranlasster Fahrten in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht, in vollem Umfang. Bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit beteiligt sich der Mitarbeiter an den Kosten für die Schadensbeseitigung in Höhe von jeweils … %.
Für Schäden bei Privatfahrten haftet der Mitarbeiter in jedem Fall selbst. Soweit Schäden durch die Versicherung vollständig abgedeckt sind, entfällt eine Haftung des Mitarbeiters.
§ 6 Überlassung an Dritte/Mitnahme Dritter
Der Mitarbeiter darf das Fahrzeug Dritten nur mit vorheriger Zustimmung der Firma überlassen. Die Überlassung an Familienmitglieder bei genehmigten Privatfahrten ist erlaubt, sofern diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Für Schäden bei nicht erlaubter Überlassung haftet der Mitarbeiter vollumfänglich.
§ 7 Mitnahme
Die Mitnahme Dritter bei Dienstfahrten ist nur gestattet, soweit ein betriebliches Interesse besteht.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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Ort, Datum
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Geschäftsführung Mitarbeiter