Die Kosten der Umsatzsteuer können Sie mit drei unterschiedlichen Methoden ermitteln. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, welche Methode zur Ermittlung der Kosten die günstigste ist.
Die drei Methoden zur Ermittlung der Kosten im Überblick
Es gibt die 1-%-Methode, bei der Sie wie bei der Einkommensteuer ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als Grundlage der Berechnung nehmen. Für Kosten ohne Vorsteuerabzug wie die Kfz-Steuer oder Versicherungen wird der Betrag pauschal um 20 Prozent verringert.
Als zweite Möglichkeit können Sie Ihre Kosten schätzen. Gibt es keine Aufzeichnungen darüber, wie hoch der Anteil Ihrer Privatnutzung ist, können Sie pauschal einen Anteil von 50 Prozent der Kosten ansetzen. Häufig ist es für Sie kostengünstiger, die Schätzmethode anstatt der 1-%-Methode anzuwenden. Das gilt ganz besonders dann, wenn der Geschäftswagen einen hohen Listenpreis hat oder bereits abgeschrieben ist. Es ist im Hinblick auf Ihre Kosten empfehlenswert, am Jahresende eine Vergleichsrechnung zu erstellen und auf Basis dessen zu entscheiden.
Die dritte Methode sieht eine Aufzeichnung der Fahrten vor. Machen Sie dazu durch Ihre Aufzeichnungen dem Finanzamt glaubhaft, dass Sie das Fahrzeug jährlich weniger als 50 Prozent privat nutzen. Dazu benötigen Sie kein vollständiges Fahrtenbuch. Es reicht aus, wenn Sie pro Jahr die gefahrenen Kilometern sowie die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen.
Seit 2007 verlangt das Finanzamt bei den meisten Selbstständigen sowieso einen Nachweis über den betrieblichen Nutzungsanteil, wenn Sie die 1-%-Methode für die Einkommensbesteuerung der Privatfahrten nutzen wollen. Die Aufzeichnung genügt über einen Zeitraum von drei Monaten. Diese Aufzeichnungen können Sie auch für die Umsatzbesteuerung nutzen.