Die Antwort: Wenn Ihr Mitarbeiter außerorts 43 km/h zu schnell gefahren ist, bedeutet das eine Geldbuße von 160 €, drei Punkten und ein Monat Fahrverbot. Bei Voreintragungen kann das sogar noch gesteigert werden. Ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden. Auf jeden Fall sollten Sie prüfen, ob bei der gemessenen Geschwindigkeit schon der Toleranzwert von circa 3 % abgezogen wurde.
Falls Sie keine Auskunft erteilen, wird vermutlich demnächst ein Polizeibeamter bei Ihnen stehen und nachfragen, ob jemand den Fahrer auf dem Foto erkennt.
Die Frage der Fahrtenbuchauflage ist immer wieder interessant: Hierzu existiert ein relativ neues Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 30.04.2012, Az.: 2 K 714/11: In dem Fall fuhr ein Mitarbeiter mit seinem Firmenwagen zu schnell. Der Polizei war es nicht möglich, den Täter zu ermitteln und das Unternehmen als Halter war keine Hilfe. In diesen Fällen dürfen Sie nicht einfach behaupten, keine Erinnerung an den Fahrzeugführer zu haben oder dessen Ermittlung sei Ihnen nicht möglich.
In solchen Fällen verpflichtet Sie das Straßenverkehrsamt dann mit großer Wahrscheinlichkeit ein Fahrtenbuch zu führen!