Tipp: Die bis Anfang 2004 geltende gesetzliche Beschränkungsregelung strich der Gesetzgeber.
Achtung: Im Gegenzug versteuern Sie ja immer auch die private Nutzung – nach der Fahrtenbuch- oder der 1-%-Methode.
Das gilt auch für Miete und Leasing
Bei einem gemieteten oder geleasten Fahrzeug betrifft das auch die Vorsteuern auf
- Miete,
- Mietsonderzahlung,
- Leasingraten und
- Unterhaltskosten.
Auch hierbei können Sie die Vorsteuern selbst für ein gemischt genutztes Auto voll abziehen, wenn Sie im Gegenzug die private Nutzung versteuern.
So weit so einfach.
Aber Sie wissen ja: Beim Fahrtenbuch steckt der Teufel im Detail. Daher ist die Frage auch sehr berechtigt, wie Sie den Privatanteil berechnen, wenn Sie Ihr Auto mitten im Jahr angeschafft haben.
Darauf kommt es bei der Berechnung an
Im Jahr der Anschaffung können Sie die Abschreibung lediglich dann mit dem Jahresbetrag ansetzen, wenn der Firmenwagen zum 1. Januar zugelassen wurde.
In allen anderen Fällen dürfen Sie den Jahresbetrag lediglich anteilig berücksichtigen, und zwar mit 1/12 für jeden angefangenen Monat der Nutzung.
Und das gilt in dem Jahr dann natürlich auch für den Vorsteuerabzug.
Sie erwerben Ihr Auto im Juni 2012. Dann kann die Jahres-AfA für dieses Fahrzeug im Jahr 2012 nur mit 7/12 berücksichtigt werden.
Beispiel: So sieht die Rechnung für ein volles Jahr aus
Sie haben sich im Januar 2012 einen neuen Firmenwagen gegönnt. Der Kaufpreis für das Fahrzeug beträgt 25.000 € (netto).
Für die Sonderausstattung haben Sie nochmal 5.000 € draufgelegt.
Angenommen, Sie fahren 25.000 km im Jahr, davon 16.500 km aus betrieblichem und 8.500 km aus privatem Anlass. Dann rechnen Sie wie folgt:
- Kaufpreis des Pkw netto 25.000 €
- Sonderausstattungen netto 5.000 €
- Anschaffungskosten netto 30.000 €
- 19 % USt (auf 30.000 €) 5.700 €
Ergebnis: Anschaffungskosten brutto 35.700 €
Und das sind die abziehbare Kosten
- Kosten, die Sie als Betriebsausgaben geltend gemacht haben 4.700 €
- Abschreibungen (1/6 der Anschaffungskosten netto) 5.000 €
- insgesamt absetzbare Kosten 9.700 €
- Anteilige Kosten für Privatnutzung betriebliche Fahrten 16.500 km
- Privatfahrten 8.500 km
- insgesamt gefahren 25.000 km
- die Kosten/km betragen (9.700 € ÷ 25.000 km) 0,388 €
Als Privatanteil setzen Sie an: (0,388 € x 8.500 km) 3.298 €