Ihr Fahrzeug zählt als Firmenwagen, wenn es zum Anlagevermögen des Betriebs gehört. Ein Fahrzeug, das Sie mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, gehört automatisch zum Betriebsvermögen. Für ein Firmenfahrzeug fallen unterschiedliche Kosten an. Wie Sie mit Kosten für Benzin, Versicherung, Reparaturen usw. umgehen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Sie nutzen Ihr Fahrzeug mehr als 50 Prozent dienstlich und können deshalb von einem Firmenfahrzeug sprechen. Wird das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt, können Sie die Vorsteuer voll geltend machen und alle Aufwendungen zählen als Betriebsausgaben. Viele Unternehmer nutzen das Firmenfahrzeug zusätzlich privat. In diesem Fall erfassen Sie die Aufwendungen, die auf die private Nutzung entfallen, als Betriebseinnahmen. Die private Nutzung ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt.
Wie Sie mit den Kosten für den Geschäftswagen umgehen
Übliche Kosten für ein Fahrzeug sind Benzin, Versicherung, Reparaturen usw. Wie gehen Sie mit diesem Kosten um?
Zu den Aufwendungen für Ihren Firmenwagen gehören alle laufenden Kfz Kosten, die während eines Jahres entstehen. Zu den laufenden Kosten zählen die oben genannten gängigen Kosten, aber auch die Abschreibung und eventuell Zinsen, die für die Finanzierung des Fahrzeugs anfallen. Die laufenden Kosten buchen Sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben. Sie brauchen bei dieser Buchung die private Nutzung nicht zu beachten, denn die Kosten, die auf die private Nutzung anfallen, erfassen Sie als Einnahmen.
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt? Dann ziehen Sie die in den laufenden Kosten enthaltene Vorsteuer voll ab. Sie zahlen dann Umsatzsteuer für die Kosten, die auf Ihre Privatnutzung entfallen.
Für die unterschiedlichen Aufwendungen gibt es auch unterschiedliche Konten. Es ist empfehlenswert, diese Konten für die laufende Buchführung zu nutzen, auch wenn die Anlage EÜR nur eine Differenzierung nach laufenden Kosten, Abschreibung und Zinsaufwendungen vorschreibt.
Es gibt Konten für Fahrzeugkosten, Kfz Steuer, Kfz Versicherungen, laufende Kfz Betriebskosten, Kfz Reparaturen, Garagenmieten und Mautgebühren. Die laufenden Kfz Kosten sind in Leasingfahrzeugkosten, sonstige Kfz Kosten, Kfz Kosten für betrieblich genutzte, zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge, Fremdfahrzeugkosten und Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögen eingeteilt.