Nebenberuflich selbstständig: Gelten Betriebsausgaben oder Werbungskosten?
Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen und alle beruflichen Kosten über die Selbstständigkeit absetzen – das wäre einfach, geht aber leider nicht. Es ist notwendig, dass Sie bei jeder Ausgabe prüfen, ob diese durch die Arbeitnehmertätigkeit oder die Selbstständigkeit entstanden ist. Falls Sie Aufwendungen nicht eindeutig zuordnen können, teilen Sie diese nach einer Schätzung auf. Ein Beispiel aus der Praxis schafft Klarheit: Benötigen Sie ein bestimmtes Fachbuch sowohl für Ihre Tätigkeit beim Arbeitgeber als auch für Ihr Unternehmen, teilen Sie die Kosten zu gleichen Teilen auf. 50 Prozent setzen Sie als Betriebsausgabe ab, die restlichen 50 Prozent ordnen Sie den Werbungskosten zu.Stellen Sie fest, dass die Werbungskosten insgesamt geringer ausfallen als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der zur Zeit bei 920,- Euro pro Jahr liegt, können Sie selbstverständlich statt der Einzelausgaben auf den vollständigen Pauschbetrag geltend machen.Wichtig für betriebliche Ausgaben ist vor allen eine verständliche Begründung. Teilweise entstehen Ihnen Kosten aus betrieblichen Gründen, die auf den ersten Blick nicht eindeutig Ihrem Unternehmen zuzuordnen sind. Das gilt z.B. für ein Fachbuch, dass Sie nur für einen bestimmten Auftrag eines neuen Kunden angeschafft haben. Notieren Sie in diesem Fall den betrieblichen Grund für die Ausgabe direkt auf dem Beleg und setzen Sie die Ausgabe in voller Höhe ab. Das Finanzamt muss Ihnen die Betriebsausgabe dann erst einmal streitig machen.__ads-468×60-centered__Erfahrungsgemäß starten viele spätere Unternehmer Ihre Selbstständigkeit zunächst nebenberuflich. Jetzt wissen Sie, wie Sie mit Betriebsaugaben und Werbungskosten umgehen.