Sie können als Freiberufler zwar auch Einkünfte aus gewerblicher Arbeit erzielen, ohne Ihren Status zu riskieren. Problematisch wird es dann, wenn sich der gewerbliche Teil und der freiberufliche Teil nicht voneinander trennen lassen und der gewerbliche Teil so groß ist, dass er nicht mehr als Hilfsleistung angesehen werden kann. Dann könnte das Finanzamt auf den Gedanken kommen, alle Ihre Einkünfte als gewerblich einzustufen.
Diese Gefahr besteht in dem oben beschrieben Fall, denn die IT-Beratung und der Verkauf der Hardware sind naturgemäß sehr eng miteinander verbunden.
Das heißt für Sie:
- Wenn Sie Ihren Kunden zusätzliche Leistungen bieten wollen, um neue Einnahmequellen zu erschließen, prüfen Sie zuerst, ob diese Leistungen als gewerblich einzustufen sind.
- Fragen Sie im Zweifelsfall vorher bei Ihrem Finanzamt an. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und fragen Sie, ob sich daraus möglicherweise eine Gewerbesteuerpflicht gibt.
Ärgerlich ist die Gewerbesteuer nicht nur wegen der zusätzlichen finanziellen Belastung. Die Gewerbesteuerpflicht bringt auch zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Sie müssen neben Umsatz- und Einkommensteuer- noch eine weitere Steuererklärung abgeben.
Schon wie sich die Gewerbesteuer berechnet ist für viele Selbstständige und Unternehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Und tatsächlich: Die Berechnung ist recht kompliziert und die Höhe der Steuer, die dann tatsächlich gezahlt werden muss, bei gleichem Ertrag durch die unterschiedlichen Hebesätze von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Darüber hinaus sind Sie gezwungen, Mitglied in der örtlichen IHK zu werden. All das sind genügend Gründe, die Gewerbesteuer zu vermeiden und möglichst einen Status als Freiberufler zu erhalten oder anzustreben.