Tipp: Checken Sie auch die Firmenanschrift genau.
Das kann Ihnen mit etwas Glück mehrere 10.000 € Gewerbesteuer sparen, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zeigt (Urteil vom 29.3.2010, Az.: 2 S 939/08).
Gemeinde kann den Fiskus nicht haftbar machen
In dem Fall hatte ein Unternehmen seine Gesellschaftsform von einer KG in eine GmbH geändert und das dem Finanzamt auch mitgeteilt.
Die Gewerbesteuermessbescheide wurden allerdings fälschlich noch an die KG adressiert.
In einem getrennt laufenden Verfahren hatten Richter bereits entschieden, die Bescheide seien somit nichtig. Die Verwaltungsrichter urteilten: Das Land muss keinen finanziellen Ausgleich leisten, wenn eine Gemeinde wegen eines Fehlers des Finanzamts ihre Gewerbesteueransprüche nicht durchsetzen kann.
Die Gemeinde hatte auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags die Gewerbesteuerbescheide ebenfalls an die KG und nicht an die GmbH adressiert. Auch diese waren nichtig.
350.000 € gespart
Wegen der mittlerweile eingetretenen Festsetzungsverjährung konnte die Gemeinde keine korrigierten Gewerbesteuerbescheide mehr erlassen und die GmbH daher nicht mehr zur Zahlung verpflichten.
Fazit: Das Unternehmen sparte so immerhin Gewerbesteuer in Höhe von 350.000 €.
Fehlersuche kann sich also lohnen
Prüfen Sie daher in jedem Bescheid, den Sie von einer Behörde erhalten, ob Ihr Unternehmen so bezeichnet ist, wie es im Handelsregister eingetragen ist.
Wird Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben und fehlt der Zusatz „GmbH“, ist der Bescheid nichtig.
Konsequenz: Sie brauchen ihn dann nicht zu beachten. Warten Sie einfach ab. Vielleicht können Sie den Sachverhalt „aussitzen“.