In diesen drei Fällen zählt die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten
Wann die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten zählt
In diesen drei Fällen, ist die Umsatzsteuer Teil der Anschaffungskosten:
Praxis-Fall | Steuerliche Folge |
Fall 1: Sie tätigen ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze oder umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. steuerfreie Ausfuhrlieferungen). | Sie haben den vollen Vorsteuerabzug, sodass die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört. |
Fall 2: Sie tätigen ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. | Die Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar und gehört deshalb in voller Höhe zu den Anschaffungskosten. |
Fall 3: Sie tätigen Umsätze, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie verwenden das neue Wirtschaftsgut ausschließlich für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze. | Sie haben den vollen Vorsteuerabzug, sodass die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört. |
Umsatzsteuer: Wenn die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen
Anders ist es in diesem Fall:
Fall 4: Sie tätigen Umsätze, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen und verwenden das neue Wirtschaftsgut ausschließlich für steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen.
Achtung: In diesem Fall gehört die Umsatzsteuer voll zu den Anschaffungskosten