Durch die Presse gehen in der Regel prominente Fälle der Steuerhinterziehung, meist geht es um mehrere Hundert Millionen Euro, die am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland geschafft wurden. Ist Steuerhinterziehung nur etwas für wohlhabende Mitbürger? Nein, denn Steuerhinterziehung ist in Wirklichkeit weiter verbreitet als Sie es vielleicht vermuten. Die Deutsche Steuergewerkschaft spricht sogar von "Volkssport" und nennt Summen in Höhe von EUR 30,- Milliarden pro Jahr.
Einige Beispiele für Steuerhinterziehung
- Sie beschäftigen im Haushalt Handwerker oder Putzhilfen und erhalten keine Rechnung dafür. So sparen Sie sich, Umsatzsteuer abzuführen.
- Sie geben in Ihrer Steuererklärung bewusst private Ausgaben als Werbungskosten an.
- Sie verschweigen Einnahmen aus selbstständiger Nebentätigkeit oder Kapitalvermögen gegenüber dem Finanzamt.
Bei der Steuerhinterziehung geht es nicht nur um große Beträge, auch bei geringeren Summen handelt es sich um eine Straftat, die verfolgt und geahndet wird.
Wer unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden macht oder aber die notwendigen Angaben gerade nicht vornimmt, macht sich einer Steuerhinterziehung strafbar. Eine Steuerhinterziehung kann aktiv oder durch Unterlassen begangen werden.
Aktive Steuerhinterziehung
Sie müssen sich darum kümmern, dass Ihre Steuererklärung inhaltlich korrekt erstellt, fristgerecht eingereicht und die Steuern richtig entrichtet wird.
Ein Beispiel: Ein Selbstständiger arbeitet neben seiner eigentlichen Tätigkeit zusätzlich in der Freizeit und stellt für seine Arbeiten keine Rechnungen aus. Deshalb führt er keine Umsatzsteuer ab, die Einnahmen tauchen in seiner Einkommensteuererklärung nicht auf. Dadurch verkürzt er Steuern und begeht eine aktive Steuerhinterziehung
Geduldete Steuerhinterziehung
Sie haben außerdem dafür zu sorgen, dass Sie die mit den Steuererklärungen betraute Personen kontrollieren. Verzichten Sie bewusst darauf, kann Ihnen dies ebenfalls als Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.
Ein Beispiel: Ein Unternehmer hatte seine Umsatzsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben. Das Finanzamt schätzte die Steuer, wie sich im Nachhinein herausstellte aber viel zu niedrig. Der Unternehmer wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafen fielen an, obwohl ein Steuerberater die Steuererklärungen anfertigte.