Arbeitszeugnis Frist: Bis wann muss es erstellt werden?

In diesem Beitrag rund um die Fristen des Arbeitszeugnisses erfahren Sie nicht nur, bis wann ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber zu erstellen ist, sondern auch, wie lange der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis überhaupt besteht, bis wann der Arbeitnehmer dies verlangen darf. Zugleich verraten wir Ihnen, bis wann das Arbeitszeugnis abgeholt werden muss und wie die Korrekturfrist bei Arbeitszeugnissen lautet.
Inhaltsverzeichnis

Arbeitszeugnis Frist – das Wichtigste in Kürze

  • Die Frist zur Erstellung des Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber beläuft sich auf zwei Wochen.
  • Es gibt keine konkrete Frist, die besagt, bis wann ein Zwischenzeugnis erstellt werden muss. Sollte ein triftiger Grund vorliegen, ist eine unmittelbare Erstellung vom Arbeitgeber erfordert. Arbeitgeber sollten sich hierbei an der Frist zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses orientieren. Das Zeugnis sollte demnach binnen zwei Wochen fertig erstellt sein.
  • Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach einer Frist von 3 Jahren, wenn der Arbeitnehmer kein Zeugnis angefordert hat.
  • Das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber bis zu 3 Jahre verwahrt werden, bis der Arbeitnehmer eben diese abgeholt hat.
  • Eine Korrektur vom Arbeitszeugnis sollte innerhalb von sechs Monaten gefordert werden.

Arbeitszeugnis Frist: Bis wann muss ein Arbeitszeugnis erstellt werden?

Das Arbeitszeugnis ist vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen zu erstellen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Frist von zwei Wochen besteht unabhängig von der Dauer der Beschäftigung, betrifft jedoch nur Arbeitszeugnisse, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Denn bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Die zeitnahe Erstellung des Arbeitszeugnisses ist wichtig, um dem Arbeitnehmer eine angemessene Möglichkeit zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu präsentieren.

Bis wann muss ein Zwischenzeugnis erstellt werden?

Bis wann ein Zwischenzeugnis erstellt werden muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Schließlich hat der Arbeitnehmer kein generelles Recht auf die Erstellung eines Zwischenzeugnisses. Oftmals erfolgt die Bereitstellung eines Zwischenzeugnisses lediglich aus Kulanz des Arbeitgebers. Lediglich bei triftigen Gründen, wie zum Beispiel einer Versetzung, einer Übernahme oder Co., kann ein Zwischenzeugnis vom Arbeitnehmer wirklich verlangt werden. In diesem Fall ist eine unverzügliche Formulierung des Zwischenzeugnisses seitens des Arbeitgebers erforderlich. Doch die unverzügliche Erstellung ist stets an Gründe gebunden, die ein Zwischenzeugnis zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen.

Expertentipp: Halten Sie auch bei Zwischenzeugnisses in jedem Fall die Frist von zwei Wochen ein, um bei einem wichtigen Grund, der das Zwischenzeugnis rechtfertig, auf der rechtssicheren Seite zu sein.

Wann darf der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen?

Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber ausdrücklich dazu, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bei Kündigung oder Eigenkündigung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben, welches üblicherweise automatisch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erstellt wird.

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht übrigens nicht. Es sei denn, es existieren entsprechende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Daher ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einem Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis auszustellen. Eine solche Anfrage könnte der Arbeitgeber theoretisch ablehnen.

Da kein automatisches Recht auf ein Zwischenzeugnis besteht, müssen Mitarbeiter üblicherweise einen triftigen Grund für ihren Wunsch nach einem solchen Zeugnis angeben. Solche Gründe sind beispielsweise in Paragraph 35 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) aufgeführt und können unter anderem darin bestehen, dass der Mitarbeiter eine neue Stelle sucht. Doch auch eine Versetzung, ein Führungswechsel oder ein Betriebsübergang können ein Zwischenzeugnis rechtfertigen.

Verjährungsfrist Arbeitszeugnis: Bis wann kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist zum Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Das bedeutet, innerhalb dieser Zeit hat der ehemalige Arbeitnehmer das Recht, ein Arbeitszeugnis einzufordern.

In der Praxis kann die Verjährungsfrist jedoch auch nur ein Jahr betragen – beziehungsweise der Anspruch bereits verwirkt sein. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber nach diesem Jahr davon ausgeht, dass keine Geltendmachung des Anspruches mehr erfolgt und die Erstellung eines Zeugnisses aufgrund verschiedener Gründe nicht mehr zumutbar ist. Während ein einfaches Arbeitszeugnis in der Regel auch noch nach 1 bis 2 Jahren ausgestellt werden kann, könnte dies bei dem qualifizierten Arbeitszeugnis schwieriger sein (zum Beispiel, wenn die Person, die für die Erstellung des Zeugnisses zuständig wäre, die Leistung nicht mehr bewerten könnte) In diesem Fall kommt es allerdings auf den Einzelfall an.

Zugleich vereinbaren viele Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen eine eigene Regelung, die den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zum Beispiel auf 10 Wochen beschränkt. Auch Tarifverträge können andere Vorgaben bezüglich der Anspruchsfrist machen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten demnach zunächst den zugrundeliegenden Vertrag prüfen.

Abholungsfrist Arbeitszeugnis: Bis wann muss der Arbeitnehmer das Zeugnis abholen?

Natürlich sollte das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer geholt werden, wenn dieses fertig erstellt wurde. Denn ein Anspruch auf die Übersendung des Arbeitszeugnisses haben Arbeitnehmer keinen Anspruch. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis in 14 Tagen zu erstellen und entsprechend zur Verfügung zu stellen. Sollte der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht unmittelbar abholen, ist der Arbeitgeber dazu aufgefordert, dieses für drei Jahre zu bewahren.

Korrekturfrist Arbeitszeugnis: Bis wann kann eine Korrektur des Arbeitszeugnisses verlangt werden?

Sollte der Arbeitnehmer eine Korrektur des Arbeitszeugnis verlangen, sollte er dies stets schnellstmöglich machen. Eine konkrete Frist für die Korrektur eines Zeugnisses findet man aber nicht im Gesetz. Rechtsurteilte lassen sich jedoch auf eine Korrekturfrist von sechs Monaten, also einem halben Jahr schließen.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein fehlerfreies und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Bei Grammatik- oder Rechtschreibfehlern ist eine Korrektur demnach vollkommen verständlich. Bei inhaltlichen Korrekturwünschen wiederum liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Gemäß aktueller Rechtsprechung müssen Arbeitszeugnisse mit der Note “befriedigend” ausgestellt werden. Sollte ein Mitarbeiter jedoch eine bessere Bewertung beanspruchen, muss er dies vor Gericht nachweisen. Wenn der Mitarbeiter den Nachweis erbringt, muss das Zeugnis entsprechend geändert werden (BAG, Urteil vom 14.10.2003, Az.: 9 AZR 12/03).