Nettolohnoptimierung – Definition, Vor- und Nachteile

Mit der Nettolohnoptimierung können Arbeitgeber ihren Buchhaltungsaufwand sowie die Steuerlast senken und gleichzeitig Arbeitnehmern attraktive Zusatzleistungen anbieten. Wir zeigen Ihnen, wie die Nettolohnoptimierung funktioniert und worauf Unternehmen dabei achten sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Nettolohnoptimierung?

Bei der Nettolohnoptimierung handelt es sich um ein Werkzeug der Entgeltoptimierung für Unternehmen, um Lohnkosten zu senken. Unternehmen haben damit die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern mit bestimmten Lohnbausteinen wie beispielsweise Sachbezügen oder Arbeitsgeräten steuerfreie Zuwendungen anzubieten und somit den Arbeitslohn zu steigern. Arbeitgeber können auf diese Weise Kosten sparen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung auch ohne Gehaltserhöhung durch zusätzliche finanzielle Anreize stärken.

Was sind die Vorteile der Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber?

Wenn Arbeitgeber Löhne erhöhen, besteht der finanzielle Mehraufwand nicht nur in der reinen Gehaltserhöhung, denn auch die Abgaben steigen mit einem höheren Nettolohn. Auch der Arbeitnehmer muss durch die Lohnerhöhung mehr Steuern bezahlen. Die Nettolohnoptimierung biete Unternehmen ein Mittel zur Entgeltoptimierung, um ihren Mitarbeitern dennoch Zuwendungen zu ermöglichen, für die nur pauschal oder keine Steuern bezahlt werden müssen und die unter Umständen auch sozialversicherungsfrei sind.

Durch die Nettolohnoptimierung sparen Unternehmen somit Lohnkosten. Gleichzeitig können Arbeitgeber dadurch die Mitarbeitermotivation stärken und Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden. Finanzielle Anreize über die Nettolohnoptimierung lassen sich zudem in das Employer Branding einbauen, um sich als attraktiver Arbeitgeber für Bewerber zu präsentieren.

Was sind die Vorteile der Nettolohnoptimierung für Arbeitnehmer?

Weil Arbeitgeber bei Gehaltserhöhungen durch die Sozialabgaben deutlich mehr Geld ausgeben müssen, fällt die Erhöhung des Nettolohns für Arbeitnehmer oft geringer aus als gedacht. Denn auf das höhere Gehalt müssen entsprechend ebenfalls Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlt werden. So kann es u.a. vorkommen, dass von der eigentlichen Gehaltserhöhung nach Abzug aller Abgaben am Ende weniger als die Hälfe auf dem Konto landet.

Mit der Nettolohnoptimierung können Arbeitnehmer schließlich ebenfalls profitieren, denn sie erhalten zusätzliche Leistungen vom Arbeitgeber, die ihre Steuerlast nicht erhöhen.

Möglicher Kritikpunkt an der Nettolohnoptimierung

Da bei der Nettolohnoptimierung die Sozialabgaben reduziert werden, sinken die Beträge für Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Das Solidaritätsprinzip der Sozialkassen wird somit beeinträchtigt, denn jeder Mitarbeiter profitiert in der Theorie von höheren Sozialausgaben durch den Staat.

Auch Arbeitnehmer zahlen bei einer Nettolohnoptimierung nichts von den zusätzlichen Leistungen in die Rentenkasse ein. So erhalten sie zwar bei einer Bruttolohnoptimierung nur einen bestimmten Prozentsatz der Erhöhung ausgezahlt, gleichzeitig erhöhen sie damit langfristig aber ihre Rentenansprüche.

Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?

Um die Nettolohnoptimierung umzusetzen, bieten Arbeitgeber ihren Angestellten Möglichkeiten der Entgeltoptimierung an, auf die keine oder nur eine pauschale Besteuerung entfällt. Diese Lohnbausteine sind in der Regel Sachleistungen, die z.B. über den Arbeitsvertrag oder auch tarifvertraglich vereinbart werden. Das können z.B. Telefonpauschalen, Erholungsbeihilfe oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung sein.

Werden die Entgeltoptimierungen vom Bruttolohn abgezogen?

Entgeltoptimierungen in Form von Zuwendungen werden immer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Es ist unzulässig, das Bruttogehalt zu reduzieren, um einen Teil davon in Form in Sachleistungen umzuwandeln.

Wichtig ist, dass diese Zuwendungen immer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden. Es wäre unzulässig, das Bruttogehalt zu reduzieren, um einen Teil davon in Form in Sachleistungen umzuwandeln.

Wie wird die Nettolohnoptimierung durchgeführt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Arbeitgeber, eine Nettolohnoptimierung zu erzielen.

  • Sachbezüge anstelle von Barlohn: Hierzu gehören zum Beispiel Firmen-E-Bikes die aktuell noch steuerfrei sind.
  • Nutzung der 44-Euro-Freigrenze für Sachlohn: Arbeitgeber können ihren Angestellten jeden Monat Sachwerte bis zu einem Gesamtwert von 44 Euro schenken. Eine Ausnahme bilden Gutscheine oder Geschenkkarten.
  • Nutzung von Arbeitsgeräten: Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten z.B. Computer oder Smartphones stellen, kann dies zur Nettolohnoptimierung genutzt werden.
  • Firmenrabatte in Form von Angeboten oder Vergünstigungen für Mitarbeiter.
  • Bereitstellen von Essensmarken oder Restaurantschecks: Diese Zuwendungen können Arbeitnehmer steuerfrei erhalten.

Wichtig ist: Bereits steuerpflichtige Bestandteile des Gehalts lassen sich nicht zur Nettolohnoptimierung nutzen, sobald der Arbeitgeber diese Leistung ohnehin zusätzlich zum gezahlten Gehalt erbringen muss.

So ist die Nettolohnoptimierung z.B. nicht möglich bei steuerfreien Fahrtkostenzuschüssen oder steuerfreier Gesundheitsförderung. Weitere Ausnahmen finden sich in Paragraph 40 des Einkommensteuergesetzes

Beispiele für Nettolohnoptimierung

  • Jobticket

Das Jobticket ist eine beliebte Sachzuwendung von Arbeitgebern, die ihren Angestellten zusätzlich zum eigentlichen Gehalt gewährt wird. Der Arbeitgeber schließt dafür einen Vertrag mit den Verkehrsunternehmen ab. Mitarbeiter erhalten dann jeden Monat ein Ticket, mit welchem sie den ÖPNV für die Fahrt zur Arbeit nutzen können.

Hat das Ticket einen Wert von 70 Euro monatlich, haben Angestellte in diesem Unternehmen pro Jahr einen steuerfreien finanziellen Mehrwert von 840 Euro.

  • Zuschüsse für Fitnessstudio

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge können Arbeitgeber ihren Angestellten pro Jahr Sachleistungen bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei zur Verfügung stellen. Das können z.B. Zuschüsse für den Besuch im Fitnessstudio sein.

  • Fahrtkostenzuschuss/Tankgutscheine

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern 30 Cent für monatlich 15 Tage steuerfrei und sozialversicherungsfrei als Fahrtkostenzuschuss bezahlen. Ebenfalls können Arbeitnehmer mithilfe der 44 Euro Regelung einen Tankgutschein ausstellen lassen

  • Erholungsbeihilfe

Die sogenannte Erholungsbeihilfe stellt eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter dar. Erholungsbeihilfen können beispielsweise für Urlaube oder Kur-Aufenthalte genutzt werden. Dafür können mindestens 156 bei einem deutlich ermäßigtem Steuersatz gezahlt werden

Worauf muss bei der Nettolohnoptimierung geachtet werden?

Seit dem 1.1.2020 wird die sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung im Einkommensteuergesetz (EsTG) geregelt. Demnach ist die Entgeltoptimierung in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen durch den Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn möglich.

Darüber hinaus

  • darf die Leistung nicht auf den Anspruch des Arbeitslohns angerechnet werden. 
  • darf der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn nicht zugunsten der Zusatzleistung verringert werden.
  • darf die Zuwendung nicht auf künftige Lohnerhöhungen „angerechnet“ werden.
  • der Lohn nicht automatisch erhöht werden, wenn die zusätzliche Leistung wegfällt. 

Das EsTG sieht diese steuerlichen Regelung unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen vor. Die Nettolohnoptimierung ist darüber hinaus über Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder über das Besoldungsgesetz auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst möglich.

Eine Nettolohnoptimierung kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über einen Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglich geregelt werden. Arbeitgeber müssen dabei beachten, dass die Zuwendungen immer zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn erfolgen und nicht Teile davon ersetzen.

Ist die betriebliche Altersvorsorge auch eine Nettolohnoptimierung?

Theoretisch ist die betriebliche Altersvorsorge ein Teil der Nettolohnoptimierung. Allerdings ist sie ein Sonderfall, denn hier darf die Gehaltsumwandlung angewandt werden. Der Arbeitgeber führt dann einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge ab.

Für Arbeitgeber ergeben sich durch die Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls steuerliche Vorteile, da auch so der Bruttolohn sinkt und weniger Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Arbeitnehmer hingegen haben zunächst weniger Lohn, investieren aber gleichzeitig automatisch in ihre Altersvorsorge.

Fazit: Die Nettolohnoptimierung kann für Arbeitnehmer und Angestellte eine echte Win-Win-Situation erzeugen. Wichtig ist, dass bei der Vereinbarung zu Zuschüssen und Zuwendungen die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt wird.