Steuerfreie Gehaltsextras machen Arbeitgeber beliebt
Zweckgebundene Zuschüsse des Arbeitgebers sind nicht als Barlohn anzusehen. Deshalb können Sie Ihren Mitarbeitern Gutscheine über Sachbezüge ausstellen, auf denen ein Euro-Betrag angegeben ist, ohne dadurch die Lohnsteuer- und Sozialabgabenfreiheit zu verlieren. Sie können also das beliebte Gehaltsextra "Sachbezug" bedenkenlos und finanzamtsicher anwenden.
Gehaltsextras – was ist das eigentlich?
Während Barlohn an Mitarbeiter stets lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig ist, bleiben Sachbezüge im Wert von bis zu insgesamt 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Die Abgrenzung eines Sachbezugs von einer Bargeld-Zuwendung hängt davon ab, welche Leistung Ihr Mitarbeiter von Ihnen verlangen kann.
Kann Ihr Mitarbeiter lediglich die Sache selbst und kein Geld beanspruchen, liegt ein Sachbezug vor. Darunter würde beispielsweise das Benzin von der Tankstelle fallen oder Waren aus einem bestimmten Kaufhaus. Hier ist klar, dass Ihr Mitarbeiter eine Sache und kein Geld bekommt. Das gilt auch, wenn Sie dem Mitarbeiter einen Gutschein mit einem Euro-Betrag überreichen. Machen Sie jedoch zur Auflage, dass er den Gutschein für eine Sache oder Leistung einlöst und sich nicht bar auszahlen lässt.
Warum Gehaltsextras?
Gehaltsextras machen Sinn, wenn Sie Ihren Mitarbeitern gerne etwas mehr zahlen würden – jedoch das bisschen Mehr aufgrund der Steuer richtig teuer werden würde. Besonders beliebt sind Tankgutscheine, weil bei den heutigen Spritpreisen 44 Euro monatlich meistens ohnehin anfallen.
Ob Monat für Monat oder nur ab und an – jedes Gehaltsextra steigert die Motivation Ihrer Mitarbeiter.