Die Macht der Gehaltsumwandlung: Weihnachts- und Urlaubsgeld steuerfrei
Die Lösung: steuerfreies Gehaltsextra statt Lohn
Alle Zahlungen, die das Unternehmen freiwillig und zusätzlich zum üblichen Gehalt zahlt, dürfen in
- pauschal besteuerte oder
- steuerfreie
Gehalts-Extras umgewandelt werden. Das ist nun aufgrund der Lohnsteuer-Richtlinien zulässig (R 3.33 Abs. 5 Satz 3 LStR).
Zahlung muss freiwillig sein
Prinzipiell ist eine Umwandlung aller Sonderzahlungen möglich – egal, ob Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder andere Vergütungen. Zu beachten ist aber, dass kein Anspruch darauf bestehen darf.
Urlaubsgeld, das Sie im Arbeitsvertrag vereinbart haben, kann also genauso wenig umgewandelt werden wie Tantiemezahlungen.
Beispiel:
Ein Arbeitgeber zahlt allen Mitarbeitern freiwillig 600 € Urlaubsgeld. Der Geschäftsführer verzichtet darauf und lässt sich den Betrag stattdessen als Kindergartenzuschuss auszahlen. Damit erhält er das Geld ohne Abzüge (§ 3 Nr. 33 EStG).
Praxis-Tipp: Genauso können Sie auch andere Gehaltsextras vereinbaren, etwa einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss.