Ende einer Lohnpfändung: Das sind die möglichen Gründe

Grundsätzlich ist im Pfändungsbeschluss keine zeitliche Begrenzung der Pfändung angegeben. In diesem Fall endet diese erst nach der völligen Tilgung der Schuld. Es gibt aber auch noch zahlreiche weitere Beendigungsgründe.
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Zur Schuld, die getilgt werden muss, zählen auch die Zinsansprüche des Gläubigers. Häufig erhalten Sie vom Gläubiger eine gesonderte Zinsberechnung oder eine Kostenaufstellung. Diese Abrechnungen müssen Sie aber kontrollieren. Sie dürfen vor allem nicht über die im Pfändungsbeschluss bezeichneten Posten hinausgehen. Andere Beendigungsgründe für die Pfändung sind:

  • eine gerichtliche Aufhebung der Pfändung
  • ein Verzicht des Gläubigers; dieser kann entweder durch Zustellung an Sie und den Schuldner wirksam werden oder durch einfache schriftliche (nicht zugestellte) Erklärung des Gläubigers an den Schuldner
  • ein Einstellungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts

Ruhende Beschäftigung: Auch die Pfändung setzt aus

Ruht das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters, dessen Entgelt gepfändet wird, zahlen Sie ihm normalerweise auch kein Entgelt aus. In diesen Fällen läuft auch die Pfändung nicht weiter. Allerdings erstreckt sich die Pfändung nach dem Wiederaufleben der beiderseitigen Pflichten wieder auf das Arbeitsentgelt.

Ende der Beschäftigung: Es gilt eine 9-Monats-Frist

Wird das Arbeitsverhältnis dagegen beendet, ist Ihr Unternehmen nicht mehr Drittschuldner. Gehen der Mitarbeiter und Ihr Unternehmen allerdings innerhalb von 9 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis ein, erstreckt sich der ursprüngliche Pfändungsbeschluss auch auf das neu vereinbarte Arbeitsentgelt.__ads-468×60-centered__Die Forderung des Gläubigers kann sich in der Zeit, in der der Mitarbeiter nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt war, weiter verringert haben. Deshalb ist es Ihre Aufgabe, sich über den Forderungsbestand beim Gläubiger zu erkundigen. Allerdings genügt es hierfür, wenn Sie den Mitarbeiter auf den Fortbestand der Forderung hinweisen und ihn bitten, eine schriftliche Erklärung des Gläubigers über die restliche Forderung zu besorgen.Nach Ablauf der 9 Monate hat die ursprüngliche Pfändung keine Wirkung mehr. Es wird Ihnen dann nicht mehr zugemutet, alte Unterlagen über die Pfändung herauszusuchen. Möchte der Gläubiger Arbeitsentgelt dieses Mitarbeiters pfänden, muss er einen neuen Pfändungsbeschluss besorgen. Die frühere Pfändung kann dabei keine bessere Rangfolge bewirken.