Beispiel: Sie haben sich erst Mitte 2014 selbstständig gemacht. Bis dahin waren Sie fest angestellt, haben aber in den Monaten vor der Gründung die Selbstständigkeit vorbereitet: Seminare besucht, Literatur gekauft, etc. Die Kosten dafür können Sie als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ steuerlich geltend machen – auch wenn sie vor der eigentlichen Gründung angefallen sind. Jedes Finanzamt wird sie anerkennen, wenn die Kosten in direktem Zusammenhang mit der folgenden Selbstständigkeit stehen. Darunter fallen z. B.: Honorare für Berater (Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Steuerberater etc.), Fachliteratur, Büromaterial, Fortbildungskosten wie beispielsweise für den Online-Kurs www.buchfuehren-lernen.de.
Beachten Sie die folgenden Voraussetzungen:
- Der zeitliche Zusammenhang mit der Selbstständigkeit muss klar sein: Haben Sie z.B. ein Fortbildungsseminar wenige Monate vor der Selbstständigkeit besucht, ist das offensichtlich. Liegt das Seminar aber schon Jahre zurück, ist eine Anerkennung unwahrscheinlich.
- Sie müssen die Kosten durch Belege (ordentliche Rechnungen und Quittungen) nachweisen können. Dann können Sie sogar jetzt noch einen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Geben Sie die gezahlten Umsatzsteuerbeträge Ihrer vorweggenommenen Betriebsausgaben dazu in Ihrer Jahresumsatzsteuererklärung für 2010 an.
Wie Sie diese Kosten immer korrekt verbuchen finden Sie hier!