Mehrwertsteuer bei Sachspenden absetzbar
Bei einer Sachspende kann die Mehrwertsteuer in voller Höhe angerechnet werden, wenn aus dem beiliegenden Beleg beziehungsweise auf der Zuwendungsbestätigung der Mehrwertsteueranteil deutlich hervorgeht. Dies gilt dann, wenn es sich bei den zugewendeten Sachspenden um neuwertige Gegenstände handelt, z. B. eine gespendete Digitalkamera für einen Kindergarten. Gegenüber dem Finanzamt sind Vereine verpflichtet, eine vollständige Zuwendungsbestätigung über Sachspenden mit entsprechendem Nachweis vorzulegen. Dieser Nachweis kann z. B. eine Rechnung sein, aus der der Wert des zugewendeten Gegenstands hervorgeht. Außerdem sollte die Rechnung den Vermerk tragen: "Gegen Zuwendungsbestätigung". Anders ist dies bei gebrauchten Gegenständen oder so genannten Entnahmen aus dem Betriebsvermögen. Bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen sollte der Entnahmewert angesetzt werden. Der Firmenspender wiederum kann die Entnahme aus seinem Betriebsvermögen ansetzen mit dem Teilwert oder wahlweise mit dem Buchwert, wenn Sachspenden an eine steuerbefreite Körperschaft erfolgt, z. B. an einen gemeinnützigen Verein. Der Teilwert ist der Wert, den ein Käufer des Betriebes des Spender im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für den gespendeten Gegenstand zahlen würde. Bei Waren entspricht dieser Wert den Wiederbeschaffungskosten, in der Regel also dem Einkaufspreis. Der Buchwert ist der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut in einer Bilanz ausgewiesen wird. Der Verein darf die auf der Entnahme der gespendeten Sache lastende Umsatzsteuer in der Zuwendungsbestätigung mit bescheinigen. Bei einer Sachspende aus dem Privatvermögen ist grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert, Marktpreis) anzusetzen. Dies ist der Bruttopreis der Sachspende (einschließlich der Umsatzsteuer). Bei gebrauchten Sachen muss dieser Wert durch Rückfrage gegebenenfalls bei einem sachkundigen Händler ermittelt werden. In jedem Fall sollte sich der Firmenspender durch seinen Steuerberater beraten lassen. Ein gemeinnütziger Verein darf keine Rechtsberatung durchführen.