Selbstständige: Die Sache mit den Spenden

In der vergangenen Weihnachtszeit sind Sie von gemeinnützigen Vereinen um Spenden gebeten worden – zum Beispiel für die Weihnachtstombola, mit der der Verein Geld gesammelt hat. Natürlich haben Sie den Verein unterstützt und spendeten etwas aus Ihrem Lager oder Warenbestand.

Da der Verein hierfür eine Spendenquittung (also eine „Zuwendungsbescheinigung“) ausstellen kann, ist das eigentlich kein Problem. Es gibt aber ein Problem: Bei Sach- oder Warenspenden dürfen weder Sie bei Ihrer Buchung noch der Verein in seiner Spendenbescheinigung den Verkaufswert der Ware angeben, sondern nur deren Buchwert.

Selbstständige: Die Entnahmen unterliegen der Umsatzsteuer

Ihre Warenspende wird umsatzsteuerlich einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Das heißt, Sie müssen die Umsatzsteuer entsprechend berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist dabei der Einkaufspreis der Ware ohne Umsatzsteuer – zuzüglich der Nebenkosten.

Tipp: Lässt sich der Einkaufspreis bzw. lassen sich die Herstellkosten aus irgendwelchen Gründen nicht ermitteln, setzen Sie die Selbstkosten an, die Sie schätzen können. Allerdings sollten Sie hierbei Belege (z.B. Vergleichspreise aus dem Internet) sammeln, aus denen sich die Plausibilität Ihrer Schätzung ergibt.

Selbstständige: Spende eines gebrauchten Gegenstandes

Wenn Sie einen gebrauchten Gegenstand aus dem Betriebsvermögen spenden (z.B. einen gebrauchten PC für die Vereins-Geschäftsstelle), setzen Sie nur den Einkaufspreis eines vergleichbaren gebrauchten Gegenstands an – und natürlich nicht den Neupreis!

Tipp: Sie sehen schon: Wenn Sie Waren oder Güter aus dem Bestand des Unternehmens spenden, steckt da umsatzsteuerlich gesehen manche Falle drin. Denn die Ermittlung des Buchwerts und die umsatzsteuerliche Behandlung in Ihrer Buchführung bei Spenden erregt immer das Aufsehen Ihres Finanzamtes. Prüfen Sie deshalb Ihr Spendenverhalten. Um Umsatzsteuer zu vermeiden, sollten Sie im nächsten Jahr Geldspenden den Sachspenden vorziehen. Denn die auf die Sachspende entfallende Umsatzsteuer kann nicht umgangen werden.

Wichtig: Wenn Sie trotzdem eine Sachspende machen, achten Sie darauf, dass aus der Zuwendungsbestätigung der Wert und die genaue Bezeichnung der gespendeten Sache ersichtlich sind.

Selbstständige: Einzelne Auflistung auf der Spendenquittung notwendig

Achten Sie auch auf Folgendes: Wenn Sie dem Verein mehrere Gegenstände zuwenden, muss der Verein auf der Spendenquittung, also der Zuwendungsbestätigung, die Gegenstände einzeln mit ihrem Wert ausweisen. Grund: Das Finanzamt verlangt von Ihnen, dass die Höhe der Zuwendung mit dem gemeinen Wert, also mit ihrem Einzelveräußerungspreis angesetzt wird. Eine Pauschalbewertung ist daher nicht möglich!