Selbstständige: Hier drohen Nachteile, wenn Sie sich allein aufs Finanzamt verlassen

Drohen Verluste? Sind die Geschäfte einmal schlecht gelaufen und Sie haben weniger Einnahmen als Ausgaben? Dann kommt es darauf an, dass Sie jeden Cent sparen – auch bei den Steuern.

Denn es droht eine Falle: Sie können in diesem Jahr nicht alle betrieblichen Ausgaben steuerlich geltend machen – weil ja kein entsprechender Gewinn gegenübersteht. Deshalb sollten Sie sich ganz genau anschauen, welche Möglichkeiten Ihnen der Fiskus bei Verlusten bietet (§ 10d Einkommensteuergesetz):

Diese Möglichkeiten haben Sie bei Verlusten

Verlustrücktrag: Sie verrechnen den aktuellen Verlust mit Gewinnen aus dem Vorjahr. Dann bekommen Sie bereits gezahlte Steuern zurück. Dieser Rücktrag ist nur für das vorangegangene Jahr möglich. Beispiel: Haben Sie 2010 einen Verlust gemacht, kann er nur mit den Gewinnen aus 2009, nicht aber mit denen aus 2008 oder früher verrechnet werden.

Verlustvortrag: Sie verrechnen den Verlust mit den Gewinnen aus dem folgenden Jahr und zahlen so beim Jahresabschluss weniger Steuern.

Die gute Nachricht zuerst: Um in den Genuss des Verlustrücktrags zu kommen, müssen Sie nichts tun. Geben Sie Ihre Steuererklärung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab, aus denen ein Verlust hervorgeht, trägt das Finanzamt den Verlust automatisch ins Vorjahr zurück, ändert den Steuerbescheid fürs Vorjahr und erstattet Ihnen ggf. Steuerbeträge zurück

Hier drohen Nachteile, wenn Sie sich allein aufs Finanzamt verlassen

Aber Achtung! Dieser automatische Rücktrag durch das Finanzamt kann schnell zu Nachteilen für Sie führen. Denn das Finanzamt trägt immer den Gesamtbetrag des Verlustes bis zur Höhe der gesamten Einkünfte des Vorjahres zurück. Das kann dazu führen, dass der Grundfreibetrag des Vorjahres unterschritten wird (Alleinstehende 2010: 8.004 €, 2009: 7.834 €, 2008: 7.664 € – Ehepaare 2010: 16.009, 2009: 15.668 €, 2008: 15.328 €). Für diesen Grundfreibetrag wird ohnehin keine Einkommensteuer fällig. Das heißt: Unterschreitet der zu versteuernde Gewinn des Vorjahres durch den Verlustrücktrag den Grundfreibetrag, verschenken Sie bares Geld!

Verluste ganz oder teilweise auf folgende Jahre verschieben

Die Lösung: Sie haben die Möglichkeit, die Verluste ganz oder teilweise auf die folgenden Jahre zu verschieben und so weniger Steuern zu zahlen, wenn Sie wieder Gewinne machen. Doch das macht das Finanzamt nicht automatisch! Sie müssen dazu in Ihrer Steuererklärung angeben, welchen Teil des Verlustes Sie auf das Vorjahr rücktragen und welchen Teil Sie auf das oder die folgenden Jahre vortragen wollen.

Gehen Sie folgendermaßen vor: Wenn Sie Ihren Verlustrücktrag beschränken wollen, tragen Sie den gewünschten Betrag in die Zeile 93 des Mantelbogens Ihrer Steuererklärung ein. Dann wird der verbleibende Teil aufs Folgejahr verschoben. Welchen Vorteil die geschickte Verteilung eines Gewinns bringen kann, zeigt die Beispielrechnung unten.

Tipp: Fällt Ihnen erst nach Abgabe der Steuererklärung auf, dass ein Vortrag günstiger gewesen wäre, ist noch nichts verloren. Nach Zugang des geänderten Steuerbescheids für das Vorjahr legen Sie innerhalb von 4 Wochen Einspruch ein, um den Verlustrücktrag nachträglich zu begrenzen.

Tipp für Gründer: Verluste noch weiter erhöhen!

Für Existenzgründer ist es oft sinnvoll, Verluste zu erhöhen oder zu erzeugen! Beispiel: Sie haben 2009 viel Einkommensteuer gezahlt, weil Sie in diesem Jahr noch eine gut bezahlte Anstellung hatten. In 2010 haben Sie sich dann selbstständig gemacht und durch die Anfangsinvestitionen einen Verlust eingefahren. In diesem Fall ist der Verlustrücktrag eine schöne Gelegenheit, sich zusätzliches Geld zu beschaffen. Bilden Sie in einem solchen Fall in 2010 einen Investitionsabzugsbetrag für geplante zukünftige Anschaffungen und nutzen Sie – wenn möglich – Sonderabschreibungen, um Ihren Verlust auszuweiten und sich so noch mehr Einkommensteuer aus dem Vorjahr zurückzuholen.