So wirkt sich die Kfz Abwrackprämie in Ihrer Buchführung aus
Um bei unklarer Rechtslage jedes Risiko zu vermeiden, sollten Sie das neue Fahrzeug in Ihrem Namen (als Privatperson) erwerben. Sie erhalten 2.500 Euro Abwrackprämie steuerfrei, wenn Sie
- ein Altfahrzeug, das mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen war und 9 Jahre alt ist (= Erstzulassung vor dem 14.1.2000), verschrotten lassen und
- ein Neufahrzeug auf sich zulassen, das mindestens die Euro-4-Norm erfüllt (begünstigt sind auch Jahreswagen, die auf einen niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen waren).
Wichtig: Das neue Fahrzeug muss auf den Namen der Person zugelassen werden, auf deren Namen auch das Altfahrzeug zugelassen war. Wenn das Altfahrzeug, das Sie verschrotten lassen, zum Betriebsvermögen gehörte, buchen Sie den Buchwert, der in der Regel mit einem Erinnerungswert von 1 Euro ausgewiesen sein wird, als Privatentnahme. Sie buchen wie am Ende der Seite dargestellt.
Die Abwrackprämie ist kein Entgelt für den Verkauf des Altfahrzeugs, sondern eine staatliche Prämie. Umsatzsteuer kann daher in diesem Zusammenhang nicht anfallen.
Das Neufahrzeug behandeln Sie zunächst als Privatvermögen, ziehen aber die Umsatzsteuer, die Ihnen in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer ab. Der staatliche Zuschuss ist steuerfrei und mindert somit auch nicht die Anschaffungskosten für das Neufahrzeug.
SKR 03
1800 | Privatentnahmen | 1 € | an | 0320 | PKW | 1 € |
SKR 04
2100 | Privatentnahmen | 1 € | an | 0520 | PKW | 1 € |
Falls der Händler alles für Sie abwickelt, zahlen Sie nur den Betrag nach Abzug der Abwrackprämie. Der Händler rechnet beispielsweise wie folgt ab:
Listenpreis des Fahrzeugs netto | 16.000 € |
Rabatt des Händlers | 1.000 € |
Nettoverkaufspreis | 15.000 € |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 2.850 € |
Bruttoverkaufspreis | 17.850 |
abzüglich Abwrackprämie | 2.500 € |
Ihre Zahlung an den Autohändler | 15.350 € |
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Händler zutreffend abrechnet und die Umsatzsteuer ausweist. Die Umsatzsteuer holen Sie sich mit der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück, sodass Sie im Beispielfall nur mit 12.500 € belastet sind.
SKR 03
0320 | Privat-PKW | 15.000 € | ||||
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19% | 2.850 € | an | 1200 | Bank | 15.350 € |
1890 | Privateinlagen | 2.500 € |
SKR 04
0520 | Privat-PKW | 15.000 € | ||||
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19% | 2.850 € | an | 1800 | Bank | 15.350 € |
2180 | Privateinlagen | 2.500 € |