Unfassbar: Jetzt müssen Sie sogar bei der Werbe-Tombola genau rechnen, um Steuer-Ärger zu vermeiden
In dem Fall hatte eine Computerfirma bei einer Hausmesse zum 10-jährigen Bestehen eine besonders attraktive Tombola gestartet: Unter den geladenen Teilnehmern (Kunden und Geschäftspartner), die am Messetag erschienen und ein Los zogen, wurden 5 VW Golf im Wert von jeweils 13.200 € netto verlost.
Kein Betriebsausgabenabzug
Das Finanzamt verweigerte den Betriebsausgabenabzug in Höhe von 66.000 € für die 5 Autos. Bei den Losen handele es sich um Geschenke an Geschäftsfreunde, die nur bis zur Grenze von 35 € steuerfrei sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). Nun nahmen an der Tombola 1.331 Personen teil. Bei einem Wert der 5 Autos von 66.000 € ergeben sich rund 49 € pro Teilnehmer. Nach der Logik der Finanzbeamten und -richter sind die Lose Geschenke, die die 35-€-Grenze überschreiten und steuerlich nicht abzugsfähig sind!
So gehen Sie jetzt vor
Gestalten Sie Ihre Tombola so, dass der Wert der Gewinne geteilt durch die Zahl der Teilnehmer unter 35 € liegt. So gehen Sie Ärger aus dem Weg und können die Gewinne als Betriebsausgaben sicher absetzen. Beispiele:
- So kann es gefährlich werden: Sie haben Preise im Gesamtwert von 5.000 € bei der Tombola Ihrer Hausmesse. Zu Besuch kommen 125 Kunden, die teilnehmen können. Sie rechnen: 5.000 € geteilt durch 125 Teilnehmer. Das ergibt 40 € pro Teilnehmer. Hier besteht die Gefahr, dass das Finanzamt nach dem Urteil Ärger macht und die Kosten nicht als Betriebsausgabe anerkennt.
- So gehen Sie auf Nummer sicher: Setzen Sie Gewinne im Gesamtwert von maximal 35 € pro Teilnehmer an. Wenn Sie mit 125 Teilnehmer einer Tombola rechnen, sollten die Gewinner zusammengenommen nicht mehr als 125 mal 35 Euro kosten, also zusammen maximal 4.372 €.