Die Vorschrift wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführt und gilt für alle nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahre.
So gehen Sie konkret vor:
Beim erstmaligen Ansatz einer Forderung oder Verbindlichkeit in fremder Währung stellen Sie auf den Entstehungskurs beim Zugang ab. Hierbei unterscheiden Sie zwischen Geld- und Briefkurs.
Der Geldkurs ist der Verkaufskurs der Bank für Devisen pro Euro. Dementsprechend ist der Briefkurs der Ankaufskurs der Bank für Devisen pro Euro.
Wichtig:
- Zugänge an Forderungen in ausländischer Währung bewerten Sie mit dem Briefkurs. Zugänge von Verbindlichkeiten bewerten Sie hingegen zum Geldkurs.
- Für die Währungsumrechnung zum Jahresabschluss ist der Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag maßgebend. Um diesen Kurs zu bestimmen, addieren Sie den Geld- und Briefkurs und dividieren das Ergebnis anschließend durch 2.
Ganz einfach also.