Kommen Sie in eine außergewöhnliche Lebenssituation, können Sie auch rein private Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen und Steuern sparen.
Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor?
Kosten sind außergewöhnlich,
- wenn diese Ihnen sowohl nach ihrer Art als auch in ihrer Höhe zwangsläufig entstehen.
- wenn andere Steuerpflichtige diese so nicht zu tragen haben.
Entscheidend für die Außergewöhnlichkeit der Kosten ist nicht die Höhe, sondern ein besonderes Ereignis, das kein Regelfall ist. Außergewöhnliche Kosten entstehen beispielsweise durch eine Erkrankung oder zur Minderung eines Leidens, durch eine Scheidung, Naturkatastrophen oder den Tod eines Angehörigen. Dies sind natürlich sehr dramatische Lebenssituationen, häufig werden vom Finanzamt jedoch sogar Sonderausgaben anerkannt, die Ihnen vielleicht alltäglich erscheinen.
Dazu zählen
- Heilmittel: Kosten für vom Arzt verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, wie zum Beispiel Brillen.
- Kurkosten: Kosten einer Kur mit dem Ziel, abzunehmen, wenn die medizinische Notwendigkeit amtsärztlich bescheinigt wird.
- Zahnersatz: Kosten für fest implantierten Zahnersatz gelten ebenfalls als außergewöhnlich.
- Fitnessstudio: Kosten für das Fitnessstudio, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mit dem Sport an den Geräten Ihr Rückenleiden behandeln können.
- Toupet: Kosten für ein Toupet, wenn Sie ohne den Haarersatz psychisch leiden würden.
Bevor Sie sich jetzt zu früh freuen: Es gibt leider ein aber. Sie können nicht sämtliche anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Selbst wenn diese außergewöhnlich sind, müssen Sie einen Teil davon selbst tragen. Wie hoch Ihr Eigenanteil der Kosten ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- jährliches Einkommen
- Familienstand
- Anzahl der Kinder