Sie kennen das sicherlich: Sie waschen Ihre Berufskleidung mal eben in der privaten Waschmaschine oder Sie nutzen das private Telefon kurz für einen geschäftlichen Anruf. Die meisten Selbstständigen beachten nicht, dass Sie diese Kosten als Ausgaben berücksichtigen können.
Aber: Nutzen Sie geschäftliche Dinge privat, wie zum Beispiel den Geschäftswagen oder das Diensthandy müssen Sie die Kosten als Entnahmen versteuern. Dass Sie dies auch tun – darauf achtet das Finanzamt ganz genau.
Warum also dem Finanzamt Geld schenken, wenn Sie private Güter für Ihren Betrieb verwenden? Setzen Sie die Kosten von der Steuer ab
Beispiele aus der Praxis:
Privates Auto geschäftlich nutzen
Sie arbeiten in Ihrem Unternehmen zu zweit, haben aber nur einen Geschäftswagen. Ist Ihr Mitarbeiter im Geschäftswagen unterwegs, nutzen Sie Ihr Privatauto, um dienstliche Termine wahr zu nehmen. Notieren Sie für diese Fahrten einfach das Datum, den geschäftlichen Anlass und die gefahrenen Kilometer. Nehmen wir einmal an, innerhalb eines Jahres kommen so rund 500 Kilometer zu Stande. Pro Kilometer können Sie 0,30 € absetzen, macht insgesamt 150 €.
Berufskleidung waschen
Als Handwerker wechseln Sie jeden Tag Ihre Berufskleidung. Diese waschen, trocknen und bügeln Sie privat. Die Kosten können Sie schätzen: 1 Paket Waschmittel pro Monat, Stromkosten von circa 100 € pro Jahr – macht wieder rund 150 €, die Sie als Aufwandeinlage absetzen können.
Natürlich kann das Finanzamt Ihre Schätzung hinterfragen und andere Zahlen annehmen. Eine grundsätzliche Ablehnung der entstandenen Kosten ist jedoch nicht möglich.
Arbeitsecke in der Privatwohnung
Als Unternehmer richten Sie in Ihrer Privatwohnung eine Arbeitsecke ein. Neben dem Papierkram führen Sie auch pro Tag einige dienstliche Telefongespräche von Ihrem privaten Telefon – Kosten, die Sie dokumentieren und absetzen können.
Kommen Sie beispielsweise auf Aufwandseinlagen von rund 300 € im Jahr, sparen Sie bei einem persönlichen Steuersatz von zum Beispiel 30% rund 100 € Steuern. Es lohnt sich, bei der nächsten Steuererklärung daran zu denken.