In diesen drei Fällen zählt die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten

Ob Sie die Umsatzsteuer bei Ihren Investitionen zu den Anschaffungskosten rechnen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob Sie das Wirtschaftsgut für umsatzsteuerpflichtige oder für umsatzsteuerfreie Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

Wann die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten zählt

In diesen drei Fällen, ist die Umsatzsteuer Teil der Anschaffungskosten:

Praxis-Fall

Steuerliche Folge

Fall 1: Sie tätigen ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze oder umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. steuerfreie Ausfuhrlieferungen).

Sie haben den vollen Vorsteuerabzug, sodass die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört.

Fall 2: Sie tätigen ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

Die Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar und gehört deshalb in voller Höhe zu den Anschaffungskosten.

Fall 3: Sie tätigen Umsätze, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie verwenden das neue Wirtschaftsgut ausschließlich für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.

Sie haben den vollen Vorsteuerabzug, sodass die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört.

Umsatzsteuer: Wenn die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen

Anders ist es in diesem Fall:

Fall 4: Sie tätigen Umsätze, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen und verwenden das neue Wirtschaftsgut ausschließlich für steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

Achtung: In diesem Fall gehört die Umsatzsteuer voll zu den Anschaffungskosten