Privateinlagen: So sparen Sie schnell und einfach Steuern

Die Idee: Sie legen Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz in Ihr Unternehmen ein. Wenn Sie es richtig machen, verringert sich Ihr zu versteuernder Gewinn um den Wert des Gegenstands und damit Ihre Steuerlast, aber tatsächlich geben Sie keinen einzigen Cent aus.
Inhaltsverzeichnis

Wie Sie mit Privateinlagen ganz einfach und leicht Steuern sparen

Beispiele: Sie machen sich selbstständig und nutzen jetzt einen Laptop, den Sie vorher privat angeschafft haben für den Betrieb.

Privateinlagen: So funktioniert es in der Buchhaltung

Die steuermindernde Einlage eines Gegenstands aus dem Privat- in das Betriebsvermögen (nach § 4 Abs. 1 EStG) funktioniert im Prinzip genauso wie der Kauf eines Gegenstands von einem Händler.  Sie können den Wert abschreiben, als Betriebsausgabe geltend machen und die laufenden Kosten als Betriebsausgaben verbuchen.

Dabei können Sie jeden Gegenstand einlegen, den Sie sinnvollerweise nur noch betrieblich nutzen:

  • Computer
  • Drucker 
  • oder auch Möbel, die Sie als Büroeinrichtung nutzen können!

Beispiel: Steuerersparnis durch Privateinlage

Sie haben zum 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und einen Schreibtisch, den Sie im Januar 2010  privat für 1.300 € brutto gekauft haben, in Ihr Betriebsvermögen eingelegt.

  • Büromöbel sind laut AfA-Tabelle über 13 Jahre abzuschreiben.
  • Seit der Anschaffung sind 11 Jahre vergangen.

Folge: Hätte der Schreibtisch zu Ihrem Betriebsvermögen gehört und wäre von Ihnen linear abgeschrieben worden, hätte er Anfang 2021 somit nur noch einen Buchwert von 200 €.

Sparen Sie lieber Steuern – und zwar so:

Durch den Besuch eines Gebrauchtmöbellagers und andere Recherchen (z. B. bei eBay) stellen Sie aber fest (und dokumentieren dies auch), dass vergleichbare gebrauchte Markenschreibtische für 400 € gehandelt werden.

Also legen Sie 400 € als Teilwert zugrunde.

  • Dieser Wert liegt unterhalb der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 €.

Das heißt: Die 400 € wirken sich in 2021 in voller Höhe steuersparend wie eine Ausgabe aus, ohne dass Sie tatsächlich einen Cent ausgegeben haben.

Privateinlagen: So gehen Sie richtig vor und sparen Geld

  • Schreiben Sie einen Beleg, durch den Sie nachweisen, dass Sie den bisherigen Privatgegenstand jetzt betrieblich nutzen.

Der bürokratische Aufwand hält sich allerdings in Grenzen. Denn es ist nicht mehr nötig als ein einfacher Eigenbeleg. Auf diesem Beleg halten Sie fest:

  • das Einlagedatum und
  • den Wert des eingelegten Gegenstands

Heften Sie die Unterlagen, mit denen Sie belegen können, dass Sie einen realistischen Restwert angesetzt haben, dazu – und schon sind Sie fertig.

Tipp:

  • Als Grund für den Eigenbeleg geben Sie an, dass Sie den Gegenstand ins Betriebsvermögen einlegen. Da für die Einlage kein Geld fließt, müssen Sie – anders als bei gewöhnlichen Eigenbelegen – keinen Zahlungsempfänger angeben.

So ermitteln Sie den Wert des eingelegten Gegenstandes

Beachten Sie: Den Wert der Einlage müssen Sie selbst ermitteln.

Das Gesetz schreibt dafür 2 unterschiedliche Methoden vor. Welche Sie anzuwenden haben, richtet sich nach dem Zeitraum zwischen der privaten Anschaffung und der Einlage ins Betriebsvermögen.

1. Variante: Wenn zwischen Anschaffung und Einlage maximal 3 Jahre liegen

  • Haben Sie den Gegenstand vor maximal 3 Jahren gekauft, berechnen Sie den Einlagewert vom damaligen Kaufpreis.
  • Den Kaufpreis weisen Sie durch die Rechnung nach.
  • Davon ziehen Sie die bisherige Abschreibung ab – auch wenn Sie gar keine Abschreibung geltend gemacht haben.
  • Als Ergebnis erhalten Sie den Einlagewert.

2. Variante: Wenn zwischen Kauf und Einlage mehr als 3 Jahre liegen

  • Sind seit der privaten Anschaffung mehr als 3 Jahre vergangen, dürfen Sie den Wert des Gegenstandes schätzen.
  • Ihre Schätzung soll realistisch den Wert widerspiegeln, den ein Käufer für den Gegenstand bezahlen würde.
  • Um darüber keine Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu provozieren, sollten Sie Ihre Schätzungen belegen.
  • Suchen Sie etwa Gebrauchtpreise für entsprechende Gegenstände, die bei eBay erzielt wurden.
  • Wenn Sie einen Pkw einlegen, können Sie z. B. den aktuellen Gebrauchtwagenpreis aus der Schwacke-Liste ansetzen.
  • Bei kleineren Gegenständen drucken Sie sich vergleichbare Angebote bei eBay aus.