Selbstständige: So retten Sie sich wenn eine Steuer-Nachzahlung droht
Was tun, wenn nicht genügend Geld für die Nachzahlung vorhanden ist?
Selbstständige: Stundung durchs Finanzamt als Ausweg
Der Ausweg heißt: Stundung durchs Finanzamt. Es werden ca. 5 % aller Stundungsanträge genehmigt. Das klingt im ersten Moment so, als seien die Aussichten auf eine Stundung sehr schlecht. Doch beachten Sie: Die meisten Anträge auf Stundung werden von Selbstständigen gestellt, die nicht wissen, worauf es in einem Antrag auf Stundung ankommt. Wenn Sie ein paar wichtige Regeln beachten, haben Sie gute Chancen auf einen Zahlungsaufschub durch das Finanzamt! Der wichtigste Punkt: Wenn Ihr Stundungsantrag erfolgreich sein soll, machen Sie dem Finanzbeamten glaubhaft, dass bei Ihnen nicht die Insolvenz droht, sondern tatsächlich nur ein vorübergehender Zahlungsengpass herrscht. Anders ausgedrückt: Sie stellen schlüssig dar, dass Sie Ihre Steuerschulden schon bald zahlen können.
Selbstständige: Tipp 1 – Geben Sie eine gute Begründung für Ihren Zahlungsengpass
Am besten ist es, wenn Sie in Ihrem Stundungsantrag darstellen können, dass Sie den momentanen finanziellen Engpass nicht selbst verschuldet haben. Begründungen, die beim Finanzamt auf ein offenes Ohr stoßen, sind z. B.:
- Einer Ihrer Hauptkunden ist in die Insolvenz gegangen und kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen.
- Eine Änderung von Steuerbescheiden – z. B. nach einer Steuerprüfung – hat zu einer unerwartet hohen Nachzahlung geführt.
- Sie waren für längere Zeit erkrankt und haben deshalb erhebliche Einnahmeausfälle.
- Sie waren von einem Schicksalsschlag oder einer Naturkatastrophe betroffen (Brand im Unternehmen, Sturm, Überschwemmung o. Ä.).
Vorsicht: Hüten sollten Sie sich dagegen z. B. vor solchen Begründungen:
- Allgemein schlechte wirtschaftliche Lage oder problematische Situation Ihres Unternehmens. Hier befürchtet das Finanzamt drohende Insolvenz und will schnell noch alles holen, was geht.
- Zahlungsschwierigkeiten durch zu hohe (private) Ausgaben.
Selbstständige: Tipp 2 – Liefern Sie Ihren Rückzahlungsplan gleich mit!
Am besten ist es, wenn Sie zusammen mit Ihrem Stundungsantrag gleich einen (realistischen) Rückzahlungsplan im Stundungsantrag mitliefern. Darin führen Sie konkret mit Datum auf, in welchen Raten Sie wann Ihre Steuerschuld zahlen.
Tipp: Wenn es irgendwie möglich ist, gestalten Sie Ihren Rückzahlungsplan so, dass Sie Ihre Steuerschulden innerhalb von 6 Monaten komplett ans Finanzamt zahlen. Denn bei Stundungen (bis zur Höhe von 10.000 €) innerhalb dieses Zeitraums kann der Sachbearbeiter allein über den Antrag entscheiden. Geht es um längere Zeiträume oder höhere Beträge, müssen Vorgesetzte hinzugezogen werden.
Wichtig: Keine Stundung Ihrer Lohn- und Umsatzsteuer
Das Finanzamt gewährt Ihnen keine Stundung für Lohn- oder Umsatzsteuer. Das liegt daran, dass Sie bei Umsatzsteuer und Lohnsteuer sozusagen als Treuhänder gelten, der die Beträge nur einzieht bzw. einbehält, um sie sofort ans Finanzamt abzuführen. Wenn Sie z. B. die Lohnsteuer plötzlich nicht mehr abführen können, sind Sie verpflichtet, ggf. Ihre Lohnzahlungen so weit zu senken, dass Sie Ihre Mitarbeiter und das Finanzamt bezahlen können.