So kommen Sie an der Gewerbesteuer-Erklärung vorbei
Hintergrund: Die Gewerbesteuern werden auf Grundlage Ihres Gewerbe-Ertrags erhoben. Dieser Gewerbesteuer-Ertrag wird nach einem komplizierten Schema berechnet. Für Kleinunternehmer gilt allerdings in der Regel: Gewinn gleich Gewerbe-Ertrag. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. D. h.: Liegt Ihr Gewerbesteuer-Ertrag (Gewinn) bei maximal 24.500 € oder darunter, müssen Sie gar keine Gewerbesteuer zahlen. Und dann ist es natürlich auch unnötig und überflüssige Arbeit, eine Gewerbesteuer-Erklärung zu erstellen.
Gehen Sie deshalb jetzt rechtzeitig vor dem 31. Mai (Abgabefrist der Steuererklärung 2012, wenn Sie keine Fristverlängerung nutzen) wie folgt vor:
- Wenn ohnehin keine Gewerbesteuer anfällt, weil Sie mit Ihrem Gewerbe-Ertrag unter der Freigrenze von 24.500 € liegen, fragen Sie Ihren Sachbearbeiter im Finanzamt, ob er Sie von der Abgabe einer Gewerbesteuer-Erklärung entbinden kann.
- Wenn der Sachbearbeiter von der Idee nicht begeistert ist, bieten Sie ihm an, eine vorläufige Ermittlung Ihres Gewerbe-Ertrags einzureichen. Dann klappt es vielleicht problemlos mit der Befreiung von der Gewerbesteuer-Erklärung.
- Beachten Sie aber: Diese Freistellung von der Gewerbesteuer-Erklärung endet sofort in dem Jahr, in dem ihr Gewerbe-Ertrag den Freibetrag von 24.500 € überschreitet. In diesem Fall müssen Sie eine Gewerbesteuer-Erklärung abgeben, auch ohne Aufforderung vom Finanzamt.
Wichtiger Tipp, wenn Sie Verluste machen
Wenn Sie jedoch in einem Jahr einmal Verluste machen, zum Beispiel wegen großer Investitionen, sollten Sie eine Gewerbesteuer-Erklärung auch dann abgeben, wenn Sie eigentlich davon befreit sind. Denn nur dann, wenn Sie die Erklärung abgeben, wird der Verlust in die folgenden Jahre vorgetragen. Durch diesen Vortrag mindert sich Ihre Gewerbesteuer in den Jahren, in denen Sie wieder Gewinn machen. Geben Sie keine Gewerbesteuer-Erklärung ab, findet dieser Vortrag nicht statt.