In dem Fall ging es um einen Marinesoldaten, also einen Angestellten - aber der Fall lässt sich auch auf Selbstständige übertragen, die viel unterwegs sind: Der Soldat hatte vom Ausland aus mit Angehörigen und seiner Lebensgefährtin telefoniert. Kosten: 252 €, die er geltend machte.
Das Finanzamt wollte da nicht mitspielen - anders aber die Richter in letzter Instanz: Die zusätzlichen Telefonkosten seien "ganz überwiegend durch den beruflichen Veranlassungszusammenhang geprägt und mithin nur in ganz untergeordnetem Umfang von Momenten der privaten Lebensführung beeinflusst". Und damit seien sie steuerlich anzuerkennen (BFH, Urteil vom 5.7.2012, Az. VI R 50/10).
Das heißt für Sie: Sind Sie länger als eine Woche betrieblich unterwegs, können Sie auch Kosten für private Telefonate nach Hause steuerlich geltend machen. Doch damit sollten Sie sich nicht zufriedengeben! Sie können auch private Telefonkosten von der Steuer absetzen - auch wenn Sie nicht auf Reisen sind.
Hintergrund: Der Fiskus geht grundsätzlich davon aus, dass Sie Ihr betriebliches Telefon auch privat nutzen. Deshalb sind Sie verpflichtet, in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung dafür einen Betrag anzusetzen, den Sie wie eine Einnahme versteuern müssen. Doch bei den Kosten für Ihren privaten Telefon- und Internetanschluss in der Privatwohnung holen Sie sich den Betrag sofort zurück.
Der Gedanke: Zu Hause haben Sie ja ein privates Telefon und einen PC mit Internetanschluss. Und als vielbeschäftigter Selbstständiger nutzen Sie diese privaten Anschlüsse natürlich auch für die geschäftliche Kommunikation: Sie telefonieren abends vom privaten Telefon aus noch mit Kunden, Sie recherchieren am Wochenende am Privat-PC im Internet fürs Geschäft. Nun machen Sie einen Teil dieser privaten Telekommunikationskosten als Betriebsausgaben geltend.
So gehen Sie dabei vor
Halten Sie einfach schriftlich 3 Monate lang fest, wie häufig Sie von Ihrem Privattelefon aus betrieblich telefonieren und wie häufig Sie Ihren Privat-PC zu dienstlichen Zwecken nutzen.
Sie ermitteln einen prozentualen Anteil, den Sie als Betriebsausgabe ansetzen können, wie folgt:
Beispielrechnung: z.B. 57,60 € Steuern gespart
Sie ermitteln, zu welchem Anteil Sie Ihr privates Telefon betrieblich nutzen, z. B.: 40 %
- Monatliche Flatrate für Internet und Telefon, z. B.: 16,00 €
- Gesamtkosten pro Jahr: 192,00 €
- Steuerersparnis bei z. B. 30%igem Steuersatz: 57,60 €