Lohnsteuer-Außenprüfung: Dieser Zeitraum wird geprüft

Die Frage: Demnächst soll eine Lohnsteuer-Außenprüfung in unserem Unternehmen stattfinden. Wie weit kann diese Prüfung zurückgehen?

Die Frage: Demnächst soll eine Lohnsteuer-Außenprüfung in unserem Unternehmen stattfinden. Wie weit kann diese Prüfung zurückgehen?

Lohnsteuer: Welche Jahre geprüft werden dürfen

Die Antwort: In Ihrer Prüfungsanordnung steht, welche Jahre geprüft werden sollen. Der Prüfer darf nur diesen festgelegten Zeitraum prüfen. Gewinnt er Erkenntnisse zu nicht genannten Jahren, darf er diese nicht verwerten.

Lohnsteuer: Grenze für die Prüfung ist die Festsetzungsverjährung

Was den zulässigen Prüfungszeitraum angeht, ist die Grenze für die Prüfung die Festsetzungsverjährung. Diese Frist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben haben.

Beispiel: Im Mai 2010 findet eine Lohnsteuer-Außenprüfung in Ihrem Unternehmen statt. Ihre Lohnsteuer-Anmeldungen haben Sie immer pünktlich abgegeben. Das Finanzamt darf nun die Jahre 2006 und später prüfen, d. h. die Lohnsteuer-Anmeldungen ab Dezember 2005. Eine Prüfung früherer Anmeldungen wäre nur möglich, wenn Sie diese erst im Jahr 2006 abgegeben hätten.