Achtung: Nun könnten Sie vielleicht auf die Idee kommen, pdf-Ausdrucke Ihrer Kontoauszüge brächten die Lösung. Das ist aber nicht der Fall. Auch diese Auszüge würden einen Betriebsprüfer dazu bringen, schlimmstenfalls Ihre Buchführung als nicht ordnungsgemäß zu verwerfen.
Die bittere Folge: Im schlimmsten Fall hätte das eine Schätzung Ihres Gewinns zur Folge. Und die ist meist mit schmerzhaften Nachzahlungen verbunden. Das können Sie sich ja denken.
Diese 2 Möglichkeiten haben Sie, um eine Gewinnschätzung zu umgehen
- Die meisten Banken bieten ihren Online-Kunden an, einen monatlichen Sammelauszug in Papierform zu übersenden. Der Aufpreis ist gering, meist kostet es Sie nur das Briefporto. Die Investition wäre das allemal wert. Wenn Sie diese Papierausdrucke der Bank für Ihre Buchführung verwenden, werden Sie trotz Onlinebankings keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommen.
- Falls Sie lieber mit digitalen Belegen arbeiten, fragen Sie bei Ihrer Bank, ob sie Ihnen Kontoauszüge in einer digital signierten Datei zuschicken kann. Diese würde das Finanzamt akzeptieren, denn solche Dateien können Sie nicht verändern. Damit wäre Ihre Buchführung ordnungsgemäß – obwohl der Beleg nur elektronisch vorliegt.