
Dienstwagen privat nutzen
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Bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen gibt es immer wieder Diskussionen über den Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen. Der mit großem Abstand wichtigste Praxisfall ist, dass ein Dienstwagen einem Mitarbeiter auch für private Fahrten überlassen wird.
Nach Betriebsprüfungen dreht sich der Streit mit dem Finanzamt immer häufiger um Fälle, in denen fraglich ist, ob Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen, sei es nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Diese Fahrten wirken sich nicht nur lohnsteuerlich, sondern auch bei der Umsatzsteuer aus.
Dieser Gratis-Download zeigt Ihnen, wie Sie den Dienstwagen für die private Nutzung korrekt freigeben, welche Besteuerungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie die Umsatzsteuer korrekt berechnen.
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