Weil sie so günstig und schnell zu erstellen sind, sind Werbe-E-Mails zu einem gern genutzen Werbeweg geworden. Werbe-E-Mails sind hocheffizient, weil sie problemlos tausende potenzieller <link glossar begriff _blank>Kunden in wenigen Sekunden erreichen. Kein Wunder also, dass immer mehr <link glossar begriff _blank>Selbstständige E-Mails als Werbeträger und Kundenbindungsinstrument nutzen.
Schutz vor Spam in Werbe-E-Mails
Leider haben schwarze Schafe – so genannte Spammer –Werbe-E-Mails in Verruf gebracht. Sie verschicken massenhaft unerwünschte Werbe-E-Mails und verstopfen damit die elektronischen Postfächer. Der Gesetzgeber will Spam jetzt mit strengeren Auflagen für Werbe-E-Mails bekämpfen.Eindeutige Angaben im Betreff von Werbe-E-Mails
Leidtragender sind allerdings auch Sie: Sie müssen Werbe-E-Mails deutlich kennzeichnen. Der Empfänger soll, ohne die E-Mail zu öffnen, sehen, dass es sich um Werbung handelt (§ 6 Telemediengesetz).Dazu müssen Sie in der Kopf- und der Betreffzeile
- den realen Absender nennen und
- darauf hinweisen, dass es sich um Werbung handelt.
Da diese Vorgaben wenig konkret sind, müssen wohl erst die Gerichte endgültig für Klarheit sorgen. Ein Verstoß kann jedenfalls bereits dann vorliegen, wenn Sie lediglich eine Werbebotschaft im Betreff der Werbe- E-Mail nennen, die Ihre Verkaufsabsicht nicht deutlich macht.
Beispiele für Absender und Betreffzeilen
Falscher Absender: Mail@gmx.de, Support@web.de, werbung@vario_gmbh
Richtiger Absender: tischlerei_meier@t-online.de
Falsche Betreffzeile: Sparen Sie ab sofort 20% Ihrer Heizkosten
Richtige Betreffzeile: Neue Fenster mit Wärmeschutzglas schon ab 49 € je Quadratmeter
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Unzulässige Werbe-E-Mails: Bußgeld bis zu 50.000 €
Der Gesetzgeber belässt es nicht bei den Vorschriften: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 50.000 €! Zusätzlich können Sie – wie bisher schon – auch noch abgemahnt werden. Das kann noch einmal mehrere hundert Euro kosten.
Tipp: So halten Sie das Risiko für Abmahnungen und Geldbußen gering:
- Schicken Sie Werbe-E-Mails nur an Empfänger, mit denen Sie zuvor geschäftlichen Kontakt hatten, z. B. nachdem sie Ihnen einen Auftrag erteilt haben.
- Machen Sie deutlich, dass es sich um Werbung handelt, z. B. indem Sie einen Produktnamen oder einen Preis nennen.
- Ihr Absender sollte Ihren Firmennamen bzw. Ihren Nachnamen enthalten.
- Nennen Sie in der E-Mail selbst Ihre vollständige Anschrift inkl. Telefon- und Faxnummer.
- Weisen Sie auf die Möglichkeit hin, die Zusendung von Werbe-E-Mails zu beenden, z. B. per Klick auf einen Link oder durch Zurücksenden der E-Mail mit dem Hinweis „Abbestellung“ im Betreff.