Haftung: Hier können Sie in die Pflicht genommen werden
Die gute Nachricht: Als PR-Verantwortlicher haften Sie nur für Fehler in Ihrem Verantwortungsbereich. Das heißt: Anders als das Mitglied der Geschäftsführung können Sie nicht für Vorkommnisse im Unternehmen haftbar gemacht werden. Die schlechte Nachricht: Sie bewegen sich in Handlungsfeldern, in denen Sie viel falsch machen können.Vermeiden Sie deshalb vor allem Verletzungen im
- Wettbewerbsrecht und
- Urheberrecht.
Das heißt für Sie konkret: Vor allem die Gesetze rund um das Wettbewerbsrecht sollten Sie kennen und einhalten. Dazu gehören nicht erlaubte Anrufe bei Kunden oder Mailings an Adressaten, die Ihnen hierzu nicht die Erlaubnis erteilt haben. Dazu zählt auch irreführende, täuschende oder vergleichende Werbung.
Holen Sie die Erlaubnis ein, wenn Sie Fotos oder Texte von Dritten verwenden, auch wenn es der Texter ist, der in Ihrem Auftrag eine Broschüre schreibt, oder der Fotograf, der für Sie Ihr Event fotografiert. Copyright-Vermerke sind unbedingt immer zu nennen.
Versäumen Sie es zudem auf keinen Fall, mehrere Vergleichs-Kostenvoranschläge einzuholen. So schützen Sie sich vor dem Vorwurf der Begünstigung und des leichtfertigen Umgangs mit Firmengeldern. Achten Sie darauf, das vereinbarte Budget nicht massiv zu überschreiten.
Gehen Sie verantwortungsbewusst mit den Geldern und Ressourcen Ihres Arbeitgebers um. Planen Sie weitsichtig. Dann erkennen Sie womöglich schon frühzeitig, an welchen Stellen massive Folgekosten auf Ihren Arbeitgeber zu kommen können. Sie haften als PR-Verantwortlicher immer dann, wenn Sie grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich
- geltende Bestimmungen missachtet,
- unerlaubte Handlungen vorgenommen,
- Pflichten verletzt oder
- unzureichende Leistungen erbracht haben.
Bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Handlung sind Sie in vollem Umfang haftbar. Sie genießen aufgrund Ihrer verantwortungsvollen Stellung, in der Entscheidungen eben auch eine besondere Tragweite haben können, im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern keinen Sonderschutz. Im Unterschied zum Mitglied der Geschäftsführung und dem haftenden Manager sind Sie jedoch geschützt, solange Sie sich sachgemäß und verantwortungsbewusst Ihren Aufgaben widmen.