Bildeinkauf beim Fotografen. Sie haben einen Fotografen beauftragt, Bilder für Sie zu erstellen. Die Bilder werden Ihnen übergeben, von Ihnen bezahlt. Zwei Jahre später wird eines Ihrer Bilder von einem Mitbewerber verwendet. Wie konnte das passieren?
Der Fotograf hat weiter von seinem Nutzungsrecht Gebrauch gemacht. Wollen Sie Bilder exklusiv für sich nutzen, müssen Sie sich das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Verwendungsarten übertragen lassen.
Anderes Beispiel: Der Fotograf hat Ihnen zwar das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen - mit dem in der Aufnahme zu sehenden Fotomodell wurden aber keine Verträge geschlossen.
Denn auch das Fotomodell hat ein Recht auf Honorar, wenn nicht in einer Einmalzahlung sämtliche Rechte abgetreten wurden. Dieses Honorar wird von der Modelagentur dann auch im Namen des Models eingetrieben. Daher sollten Sie sich auch weiter schriftlich zusichern lassen, dass die Ihnen verkauften Bilder frei von Rechten Dritter sind.
Außerdem: Viele Fotografen bestehen beim Einsatz ihrer Bilder auf die Nennung des Urhebers. Vergessen Sie diese, verstoßen Sie gegen den Vertrag. Der Fotograf kann dies als nicht genehmigte
Nutzung beanstanden und dafür ein Extra-Honorar verlangen.
Achten Sie daher sorgfältig auf die Urheberangabe und verpflichten Sie auch andere, an die Sie Bilder weitergeben, dazu.
Bildeinkauf bei der Werbeagentur. Eine Werbeagentur erstellt ein Layout unter Verwendung zahlreicher Bilder. Ein paar der Bilder sind selbst geschossen.
Eines, das Titelbild, stammt aus einem Bildkatalog und wird mit 600 Euro bezahlt. Eine stolze Summe, die Ihnen vermutlich suggeriert, Sie hätten damit alle Rechte eingekauft. Nach 3 Jahren bekommen Sie Post von der Bildagentur mit einer Nachforderung in Höhe von 1.500 Euro. Warum? Ganz einfach. Die Werbeagentur hat die Bilder zwar ordnungsgemäß eingekauft und bezahlt, allerdings haben Sie die Nutzungsrechte nur für ein Jahr erworben. Nachzuzahlen sind nun 2 Jahre weiterer Nutzung und eine Strafgebühr.
Wenn Werbeagenturen Bilder für Sie einkaufen, bleibt oft unklar, wie die Rechte ausgehandelt wurden. Lassen Sie sich daher schriftlich zusichern, welche Rechte Sie erworben haben. Darin müssen Nutzungsdauer und Verwendungszweck genau angegeben sein. Im Idealfall schließen Sie den Kontrakt mit der Bildagentur lieber selbst.
Was Sie beim Bildeinkauf im Web und bei selbstgeschossenen Aufnahmen beachten müssen, lesen Sie in der kommenden Woche in Teil 2 dieses Beitrags.
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