Das Erste, was ein Empfänger von Ihrer Werbe-E-Mail sieht, ist die Zeile mit Ihrem Absender und dem Betreff. Die wenigen Wörter, die er dort liest, sind entscheidend: löschen oder öffnen?
3 Regeln, damit Ihre E-Mail nicht sofort im elektronischen Papierkorb landet
1. Seriöser und aussagekräftiger Absender
Den Absender, unter dem Ihr E-Mail-Programm Ihre Post versendet, können Sie gestalten. Selbst wenn eine E-Mail-Adresse "Anne- Manu-28@web.de" lautet, kann die Mail mit dem Klartext "Annes Yoga- Zentrum" verschickt werden - das wirkt wesentlich seriöser. Achten Sie zudem darauf, dass Ihr Unternehmen aus dem Absender deutlich wird. "Peter Schmitt" allein ist deutlich unpräziser als "Reisebüro Peter Schmitt".
2. Konkrete Botschaft im Betreff
Was genau wollen Sie dem Empfänger sagen oder anbieten? Schreiben Sie das in den Betreff, statt ihm Rätsel aufzugeben, für deren Lösung er keine Zeit aufwendet. "Neues Angebot" enthält keinen Nutzen für den Leser und "Mit Anne entspannen!" macht nicht neugierig, sondern skeptisch. Vermeiden Sie Ausrufezeichen und Sonderzeichen, wenn Sie den Spam-Filtern entgehen wollen.
3. Absender und Betreff als Einheit betrachten
Informationen, die aus dem Absender hervorgehen, soll die Betreffzeile nicht wiederholen! Wenn Ihr Geschäftsfeld aus dem Absender deutlich wird, muss der Betreff diesen Zusammenhang nicht noch einmal herstellen. So können Sie Ihre Botschaft auf wenige Wörter beschränken und sich dennoch sehr verständlich machen.
Die 3 wichtigsten rechtlichen Regeln für E-Mail-Werbung
Neben der werblichen Gestaltung dürfen Sie die rechtlichen Grenzen fürs Versenden nicht missachten. Wenn doch, hagelt es kostenpflichtige Abmahnungen!
1. Das UWG untersagt E-Mail-Werbung ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Holen Sie die schriftlich ein und heben Sie sie gut auf.
2. Sie dürfen in der Kopf- und Betreffzeile Ihren Absender und den kommerziellen Charakter Ihrer Nachricht weder verheimlichen noch verschleiern - und somit auch keinesfalls vortäuschen, es ginge um eine private Nachricht.
3. Jede Werbe-E-Mail muss ein vollständiges Impressum sowie eine Information enthalten, dass und wie sich der Empfänger wieder aus Ihrem Verteiler löschen lassen kann.