Auch schlechte Leistung oder miserables Verhalten dürfen Sie nicht einfach klipp und klar benennen, aber auch nicht ganz verschweigen. Eine schwierige Gratwanderung also. Halten Sie sich deshalb an die gängige Zeugnissprache und achten Sie auf den richtigen Aufbau.
Der Aufbau von qualifizierenden und einfachen Arbeitszeugnissen
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus 5 verschiedenen Bausteinen. Beim einfachen Arbeitszeugnis sind es nur 3. Hier entfallen die Punkte 2 und 3 aus der folgenden Auflistung. Bei einem Zwischenzeugnis entfallen die Punkte 4 und 5.
1. Persönliche Angaben und Tätigkeitsbeschreibung. Sie nennen den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Mitarbeiters. Anschließend beschreiben Sie genau Zeitraum der Anstellung, Position und Tätigkeit.
2. Beurteilung der Leistung. Wie gut hat der betreffende Mitarbeiter seine Aufgaben ausgeführt, wie kompetent war er, wie geeignet für seine Arbeit? Die Antwort darauf steht in Ihrer Leistungsbeurteilung. Zum Schluss der Leistungsbeurteilung geben Sie eine Art Note in Zeugnissprache. Auf dieser und der nächsten Seite finden Sie die theoretischen Grundlagen für den Aufbau eines Zeugnisses,
3. Beurteilung des Verhaltens. Jemand kann noch so gut gearbeitet haben: Wenn sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und gegebenenfalls Kunden nicht in Ordnung war, ist das ein schwerwiegendes Manko. Darum wird im qualifizierten Zeugnis auch das Verhalten beurteilt. Auch hierfür gibt es spezielle Formulierungen für gute und schlechte Bewertungen. Hier können Sie Beispielformulierungen nachlesen.
4. Zeitpunkt und Umstand der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie schreiben ins Zeugnis, wann das Arbeitsverhältnis endet. Auf wessen Initiative es beendet wird (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), auf welche Art das geschieht (fristlos oder fristgemäß) und aus welchem Grund (Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag), sollten Sie nur aufnehmen, wenn der Mitarbeiter dies wünscht. Wenn Sie dies tun, müssen Sie aber unbedingt die rechtlichen Grundlagen beachten. Schauen Sie dazu auch in den direkten Download der Übersicht.
5. Die Schlussformel. Damit drücken Sie – wenn vorhanden – noch einmal Ihre Wertschätzung für den scheidenden Mitarbeiter aus, indem Sie seinen Fortgang bedauern, sich für die Mitarbeit bedanken und ihm alles Gute wünschen. Ein Mitarbeiter hat aber laut Bundesarbeitsgericht keinen Anspruch darauf (BAG, 20.2.01, 9 AZR 44/00).
Machen Sie sich ein genaues Bild und werfen Sie einen Blick in den Download: Die 5 Bausteine von Arbeitszeugnissen.