1. Weglassen:
Bereiche, in denen Sie mit dem Mitarbeiter nicht zufrieden waren (z. B. Sorgfalt), erwähnen Sie einfach nicht.
2. Reihenfolge:
Wenn Sie in einem Zeugnis zuerst über unwichtige Details schreiben, bevor das Wichtige kommt, macht das deutlich, dass Sie im wichtigen Bereich nicht zufrieden waren.
3. Einschränkungen:
Beschränken Sie positive Aussagen ohne plausiblen Grund auf bestimmte Aufgaben, Projekte, Zeiträume oder andere Gegebenheiten, machen Sie deutlich, dass der Mitarbeiter sich nicht immer so positiv zeigte.
4. Passivierung:
Wenn das Zeugnis von dem Mitarbeiter nur oder fast nur im Passiv spricht („wurde beschäftigt“), kann das so interpretiert werden, dass er über wenig Eigeninitiative und Engagement verfügt.
5. Verneinungen:
Negatives können Sie andeuten, indem Sie das Gegenteil verneinen. Ein „nicht unbedeutendes Arbeitspensum“ ist eben auch nicht bedeutend. Darüber hinaus können Sie den Mitarbeiter in Bezug auf bestimmte Beurteilungsaspekte mit „befriedigend“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewerten.
Sie sehen: Als Arbeitgeber haben Sie viele Möglichkeiten, in einem Zeugnis die Wahrheit zu schreiben.