Um sich jetzt bereits woanders bewerben zu können, hätte sie gerne dieses vorläufige Zeugnis. Wir haben nichts dagegen, nur wurde ein solcher Wunsch bisher noch nie an uns herangetragen. Was meinen Sie dazu?
Nichts spricht gegen ein vorläufiges Arbeitszeugnis
Die Antwort: Es spricht nichts dagegen, ein Zeugnis vorab auszustellen. Ich würde das mit ebenso großer Sorgfalt schreiben, wie ein endgültiges Zeugnis erstellt würde. Denn auch hier müssen Sie beachten, dass das Zeugnis nur Wahres enthalten darf und es doch wohlwollend sein muss. Zudem können Sie dieses Zeugnis dann bestens als Vorlage für das endgültige Zeugnis verwenden, ohne sich ein zweites Mal umfassend damit beschäftigen zu müssen.