Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Nachträgliche Korrektur?
Frage: Einer unserer Arbeitnehmer ist vor vier Monaten aus unserem Unternehmen ausgeschieden. Er hat damals ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen. Nun gefällt ihm wohl dessen Inhalt nicht mehr; er verlangt jetzt eine Korrektur. Kann er das nach so langer Zeit überhaupt noch?
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Das Zeitmoment ist entscheidend
Antwort: Dies ist nach meiner Ansicht noch möglich. Der Wunsch nach einer Zeugniskorrektur unterliegt – wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch auch – zwar der Verwirkung. Folge ist dann, dass Ihr Ex-Mitarbeiter keine Zeugniskorrektur mehr einfordern kann. Voraussetzungen für die Verwirkung sind jedoch: Ihr Mitarbeiter muss sein Recht über längere Zeit nicht ausgeübt haben (Zeitmoment). Durch diesen „Stillstand“ muss bei Ihnen der Eindruck entstanden sein, dass „Ihr Ex“ seinen Zeugnisberichtigungsanspruch auch in Zukunft nicht mehr einfordern werde (Umstandsmoment).
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Nach zehn Monaten keine Korrektur mehr
Ferner darf Ihnen die Erfüllung des Anspruchs nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten sein. Das Zeitmoment würde ich ab einer Spanne von ca. zehn Monaten als erfüllt ansehen (nach der Rechtsprechung ist nach fünf bis sieben Monaten noch keine Verwirkung eingetreten, sicher aber nach 15 Monaten). Das Umstandsmoment ist etwa gegeben, wenn der Arbeitnehmer erst sein Zeugnis fordert und dann nichts mehr tut So gesehen könnte Ihr Mitarbeiter also noch eine Korrektur verlangen.