Arbeitszeugnis: Zurückhaltungsrecht ist Irrglaube
Die Antwort: Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie ein Zeugnis so lange zurückbehalten könnten, wie sie selbst noch Ansprüche gegen den Mitarbeiter haben. Nur - das ist ein Irrglaube. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitspapiere – und damit auch das Zeugnis – herauszugeben. Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem ehemaligen Mitarbeiter noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, PC usw.) zurückbekommen haben.