Außerdem habe ich noch eine Zusatzfrage: Können wir Schulnoten auch direkt ins Zeugnis schreiben? Warum wird das eigentlich nicht gemacht? Das würde doch für alle die Angelegenheit vereinfachen.
Die Antwort: Zeugnisstreitigkeiten sind so eine Sache. Sie haben vollkommen Recht: Es wird Zeit und Arbeit für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter aufgewandt. Und wenn es Korrekturbedarf gibt, kann die Arbeit schnell ausufern. Dabei gibt es eigentlich nur einen Tipp: Fordern Sie Ihren Mitarbeiter auf, einen Zeugnisentwurf einzureichen. Das wird jedoch nur bei entsprechend vorgebildeten Mitarbeitern funktionieren oder wenn Arbeitnehmer anwaltlich bereits vertreten werden. Ihre Arbeit kann aber auch dadurch vereinfacht werden, indem Sie sich ein entsprechendes Muster in der EDV anlegen. Dann können Sie schnell aus den einmal von Ihnen erstellten Textbausteinen den entsprechenden heraus wählen.
Und nun zu den Schulnoten: Sie haben vollkommen Recht! Sie haben die Gestaltungsfreiheit bei der Zeugnisformulierung. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen ausdrücklich nicht vor, welche Formulierungen Sie im Einzelfall verwenden sollen. Stets muss das Zeugnis natürlich das entsprechende berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers begünstigen. Ob Sie nun aber eine Formulierung wählen „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ oder schlicht und ergreifend sagen, dass der Arbeitnehmer stets sehr gute Leistungen hatte, ist letztendlich egal. Die verklausulierten Formulierungen sind ja nur deshalb gewählt worden, um es Arbeitgebern vermeintlich einfacher zu machen. Durch entsprechende Formulierungen sollte zwischen den Zeilen eine Bewertung abgegeben werden, die mit Schulnoten so nicht einfach auszudrücken ist. Da die Zeugniscodes mittlerweile aber jeder kennt, haben Sie weitestgehend ihre Wirkung verloren.
Daher gilt: Sie dürfen ruhig die entsprechenden Schulnoten verwenden!