Das gilt nicht nur für die Titel „Dr.“ und „Prof.“, sondern auch für akademische Grade, wie den „Dipl.-Kfm.“ oder den „Dipl.-Ing.“
Beispiel: Der Ingenieur macht es Ihnen schwer
Bodo F. ist in Ihrer Entwicklungsabteilung beschäftigt. Laut seiner Personalakte hat er Maschinenbau an der Fachhochschule in Aachen studiert. Als Bodo F. ein Zeugnis verlangt, nehmen Sie zusätzlich zu seinem akademischen Grad „Dipl.-Ing.“ den Zusatz „FH“ für Fachhochschule auf. Bodo F. verlangt die Streichung dieses Zusatzes.
Folge:
Auf solche „Titelkämpfe“ sollten Sie sich als Arbeitgeber nicht einlassen. Der Hinweis darauf, dass der akademische Abschluss an einer Fachhochschule erworben wurde, kann zu einer Benachteiligung Ihres Mitarbeiters bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz führen. Gehen Sie dieser Falle aus dem Weg und lassen Sie den Zusatz einfach weg.