Er argumentiert, dass das erteilte Zeugnis so schlecht ist, dass eine Änderung alleine nicht ausreicht, um es zu verbessern. Kann er tatsächlich ein komplett neues Zeugnis verlangen? Und hat er überhaupt einen Anspruch darauf, von „befriedigend“ auf „gut“ eingestuft zu werden?
Arbeitszeugnis: Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt
Die Antwort: Wenn Sie und Ihr Mitarbeiter über den Inhalt seines Zeugnisses nicht einer Meinung sind, hat er noch lange keinen rechtlichen Anspruch auf Änderung. Denn Sie als Chef haben einen Beurteilungsspielraum, den Sie ausschöpfen können.
Arbeitszeugnis: Mitarbeiter muss seine bessere Leistung im Zweifel beweisen
Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter eine Beurteilung mit der Zeugnisnote befriedigend gegeben haben, kann Ihr Mitarbeiter eine bessere Beurteilung nur dann durchsetzen, wenn er vor Gericht beweisen kann, dass Ihre Benotung seinen Leistungen nicht gerecht wird (BAG, 14.10.03, 9 AZR 12/03). Haben Sie den Mitarbeiter hingegen nur mit der Note ausreichend oder mangelhaft bewertet, haben Sie vor Gericht die Beweislast, dass diese Benotung gerechtfertigt ist.
Arbeitszeugnis: Markieren Sie die kritischen Stellen
Sollte es in Ihrem Fall tatsächlich notwendig sein, dass Zeugnis zu ändern, bitten Sie den Mitarbeiter, genau die Passagen zu markieren, die geändert werden sollen. Und zwar weiterhin in der Note „befriedigend“ – und nicht „gut“, denn hier ist nun mal der Arbeitnehmer beweispflichtig.