Haben Sie Zweifel an der Aussage eines Arbeitszeugnisses, so sollten Sie dies nicht hinnehmen. Unklarheiten beseitigen Sie am einfachsten durch einen Anruf beim ausstellenden Arbeitgeber.
- Beginnen Sie das Telefonat mit einfachen Fragen, etwa nach der genauen Tätigkeit.
- Schildern Sie dann die heiklen Punkte, die Ihnen aufgefallen sind. Bitten Sie um eine Kommentierung am besten mit den Worten „Wie sehen Sie das?“
- Zögert Ihr Gesprächspartner? Hier können Sie davon ausgehen, dass es Probleme gab. Sprechen Sie Ihre Zweifel direkt an.
- Mit Zwischenfragen können Sie Genaueres erfahren: „Sie zögern. Kann es sein, dass es Probleme bei ... gegeben hat?“ Denken Sie aber daran, dass Arbeitgeber persönliche Informationen über einen Beschäftigten nicht preisgeben dürfen. Fragen Sie deshalb nicht nach Familienleben, finanzielle Situation, Religion oder sexuelle Orientierung eines Beschäftigten. Konzentrieren Sie sich auf die problematischen Formulierungen im Arbeitszeugnis.
- Sind Sie unsicher, ob Sie die Informationen richtig interpretieren, fragen Sie lieber noch einmal nach, beispielsweise mit den Worten: „Für mich hört sich das so an, als ob ... Sehe ich das richtig?“
Wichtiger Hinweis! Bitten Sie den Bewerber um sein Einverständnis, bevor Sie bei früheren Arbeitgebern anrufen. Er kann auf Wunsch bei dem Telefonat auch anwesend sein.