Damit ändert sich für Sie als Arbeitgeber einiges:
Konjunkturpaket II: GKV-Beitrag sinkt ab 1.7.2009
Der zum 1.1.2009 erhöhte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1.7.2009 von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt. Die Entlastung wirkt sich in gleicher Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Die Mehrbelastung von 0,9 % für Ihre Arbeitnehmer bleibt aber, sie wird also nicht, wie eigentlich angedacht entfallen.
Konjunkturpaket II: Arbeitslosenversicherungsbeitrag bleibt über 2010 hinaus bei 2,8 %
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt trotz der Konjunkturkrise bei 2,8 %. Sollte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Beitragseinnahmen nicht auskommen, wird der Staat einen Ausgleich vornehmen. Dann aber wohl leider über Steuergelder – böswillig könnte man hier von Augenwischerei sprechen. Aber Böswilligkeit möchte ich mir nicht unterstellen lassen. Ursprünglich war geplant den Beitrag zum 1.7.2010 von derzeit 2,8 % auf 3,0 % anzuheben.
Konjunkturpaket II: Arbeitgeber werden bei Kurzarbeit entlastet
Müssen Arbeitgeber Kurzarbeit fahren, werden sie zur Hälfte von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigen entlastet. Bislang müssen sie diese allein tragen. Die Bundesagentur wird nun die Hälfte übernehmen.
Tipp: Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter die Zeiten der Kurzarbeit zur beruflichen Weiterqualifizierung Ihrer Arbeitnehmer nutzen, erhalten Sie die Sozialversicherungsbeiträge sogar in voller Höhe erstattet.
Konjunkturpaket II: Bildung wird groß geschrieben
Die Bundesagentur wird außerdem für die Qualifikation von Zeitarbeitern zusätzliche Mittel bereitstellen. Zudem soll bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, mit dem für die Zeitarbeitsbranche über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein verbindlicher Mindestlohn festgelegt wird.
Konjunkturpaket II: Anhebung des Grundfreibetrags
Jede einkommensteuerpflichtige Person in Deutschland hat gemäß des Einkommensteuerrechts Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Niedrige Einkommen sollen nicht von Steuern belastet werden. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1.1.2009 um 170 € auf 7.834 €. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 €.
Konjunkturpaket II: Senkung des Eingangssteuersatzes
Daneben wird der Eingangssteuersatz ab Januar 2009 um einen Punkt auf 14 % gesenkt. Ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 € wird so im Monat um 15,50 € entlastet. Gewinner sind die Geringverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 8.000 und 12.000 €.