Wichtig:
Die Ansprüche des Arbeitnehmers gehen automatisch auf den Arbeitgeber über. Diese Rechtsfolge ist gesetzlich geregelt. Es bedarf damit keiner besonderen Abtretung des Arbeitnehmers.
Der Schadenersatzanspruch selbst bezieht sich auf die vom Arbeitgeber geleistete Entgeltfortzahlung und die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile der Sozialversicherungsbeiträge.
Und so rechnen Sie richtig:
Der in Ihrem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer Mathias Wehner wurde am Sonntagabend, dem 16. 8., ohne eigenes Verschulden in eine Handgreiflichkeit verwickelt und verletzt. Es besteht Arbeitsunfähigkeit. Ihre Entgeltfortzahlungspflicht beginnt am 17. 8. und endet am 4. 9.
Mit jedem Tag der Entgeltfortzahlung geht automatisch die Schadenersatzforderung gegen den „Schläger“ wegen des Verdienstausfalles auf den Arbeitgeber über. Für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit leisten Sie:
Entgeltfortzahlung | 3.000,00 Euro |
Arbeitgeberbeitragsanteile (AG) Krankenversicherung | 210,00 Euro |
AG Pflegeversicherung | 29,95 Euro |
AG Rentenversicherung | 298,50 Euro |
AG Arbeitslosenversicherung | 42,00 Euro |
Summe: | 3.579,75 Euro |
Dieses Geld steht Ihnen als Schadenersatz zu.