Einer unserer Arbeitnehmer hat nun an 2 Arbeitstagen während der Kernzeit einen Arztbesuch gemacht. Obwohl er während dieser Zeit ja nicht gearbeitet hat, verlangt er nun eine Zeitgutschrift. Wir sehen das aber nicht ein, weil Nachfragen ergeben haben, dass er auch durchaus außerhalb der Kernzeit hätte zum Arzt gehen können.
Lohnabrechnung: Keine Zeitgutschrift für Arztebesuch bei Gleitzeit
Die Antwort: Ihre Einschätzung trügt Sie nicht; Sie müssen Ihrem Arbeitnehmer die ausgefallene Zeit nicht gutschreiben. Durch die Gleitzeitregelung hat Ihr Mitarbeiter genug Freiraum, seine Arbeitszeit seinen persönlichen Belangen anzupassen. Von diesem Grundsatz gibt es aber 2 Ausnahmen. Eine Gutschrift muss demnach erfolgen, wenn
- Sie und Ihr Arbeitnehmer dies vereinbart haben oder
- der Arztbesuch zwingend in der Kernarbeitszeit erfolgen musste.
In so einem Fall müssten Sie die Zeitgutschrift also vornehmen. Schauen Sie bei jedem Fall also genau hin.