Wie sieht der Schutz konkret aus?
Lohnabrechnung: Höhe der Beträge hängt vom Alter ab
Antwort: Die Höhe, in der Altersvorsorgekapital vor einer Pfändung geschützt ist, hängt u. a. vom Lebensalter des zu Pfändenden ab. Durch die Beschränkung der Pfändungsmöglichkeiten soll das Kapital geschützt werden, mit dem
eine Rente erwirtschaftet werden soll,
die ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann und
- die der Pfändungsgrenze entspricht
Lohnabrechnung: Wie viel der Schuldner behalten darf
Der Schuldner darf
vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2.000 €,
- ab dem 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4.000 €,
- vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4.500 €,
- vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6.000 €,
- vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8.000 € und
- vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 9.000 € jährlich ansammeln.
Lohnabrechnung: Wenn der Rückkaufwert den Betrag übersteigt
Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, bleiben vom überschießenden Betrag lediglich drei Zehntel unpfändbar. Voraussetzung ist, dass das gesparte Kapital unwiderruflich für den Zweck der Altersvorsorge eingezahlt wurde. Das bedeutet, dass die Leistungen aus den Verträgen erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall der Berufsunfähigkeit als lebenslange Rente erbracht werden dürfen. Außerdem muss der Versicherte darauf verzichten, über seine Ansprüche aus dem Vertrag zu verfügen. Eine Kapitalauszahlung darf nur für den Todesfall vereinbart sein.